Volltext : ¬Das Liegenschaftsrecht nach den deutschen Reichsgesetzen und den preußischen Ausführungsbestimmungen (1)

Inhaltsübersicht.
XLVII
Zweiter  Titel.
Grundschuld.  Rentenschuld.
I.  Grundschuld.
Seite
§  1191.  Begriff  und  Wesen  der  Grundschuld
1063
Selbständiges  Recht  S.  1063.  2.  Belastung  (Zinsquittungsscheine).  3.  Bedingung ¬
  und  Zeitbestimmung.  4.  Ausbedingen  persönl.  Haftung.  5.  Nießbrauch, ¬
  Pfandrecht,  Zwangsvollstreckung  S.  1064.
Anwendung  der  Vorschriften  über  die  Hypothek
§  1192
1065
1.  Brief.
2.  Ergebnis  der  Anwendung  der  Vorschriften  über  die  Hypothek
S.  1065  ff.  (Ausfüllung  der  Blankoabtretung  des  früheren  Rechtes  S.  1067)
3.  Rückständige  Zinsen  S.  1068.  4.  Zinsen  u.  deren  Verjährung.
5.  Anwendung -
  des  §  1163  Abs.  1  S.  1069.
§§  1193
1194.  Kündigung.  Zahlungsort
1070
Dispositive  Bestimmungen.  2.  Zeit  und  Ort  nicht  einzutragen.  3.  Fälligkeit ¬
  S.  1070.  4.  Ort  der  Zahlung.  5.  Änderung  von  Zeit  u.  Ort.  6.  Umwandlung ¬
  der  Hyp.  in  eine  Grundschuld  S.  1071.
§  1195.
Inhabergrundschuld
1071
1.  Brief  auf  den  Inhaber  S.  1071.  2.  Unterschied  von  früheren  in  blanco
abtretbaren  Briefe.  3.  Anwendung  der  Vorschriften  über  Schuldverschreibungen ¬
  auf  den  Inhaber.  PV.  v.  16.  November  1899  Art.  8  S.  1072.
4.  Besonderheiten  für  den  Grundbuchverkehr.  5.  Zwangsvollstr.  in  den
Brief  S.  1073.
§  1196
Bestellung  einer  Grundschuld  für  den  Eigentümer
1074
1.  Gesetzgeberischer  Grund  S.  1074.  2.  Bestellungsakt.  Aufhebung  der  Ausschließung ¬
  der  Briefverteilung.  3.  Nichtige  Hyp.  keine  Eigentümergrundschuld ¬
  S.  1075.
§  1197.
Befugnisse  des  Eigentümers  bei  der  Eigentümergrundschuld
1075
1.  Geltendmachung  bei  der  Zwangs=  Verwaltung  u.  Versteigerung  S.  1075.
2.  Anwendungsfälle.
Ergibt  die  Zwangsverwaltung  keine  Masse,
kann  der  Eigentümer  Zinsen  für  die  Dauer  der  Verwaltung  nicht  aus  der
Versteigerungsmasse  verlangen.  4.  Der  Nießbraucher  einer  Eigentümergrundschuld ¬
  hat  keine
weiteren  Rechte  auf  Zinsen,  als  der  Eigentümer.
S.  1077.  5.  Bei  Konkurs  des  Eigentümers  kann  der  KVerwalter  die  Zwangsversteigerung ¬
  betreiben
S.  1078.
§  1198.
Umwandlung  einer  Hypothek  in  eine  Grundschuld  und  umgekehrt
1078
1.  Grund  der  Vorschrift.  2.  Voraussetzungen  der  Umwandlung.  3.  Wirkungen
S.  1078.  4.  Eintragung
5.  Umwandlung  einer  Sicherungshyp.  in  eine
Grundsch.  6.  Voraussetzung:  Rechtsbeständigkeit  der  umzuwandelnden  Belastung. ¬
  7.  Obligatorischer  Kausalvertrag  S.  1079.
II.  Kentenschuld.
§  1199.
Begriff.  Bestellung
1080
1.  Entstehungsgeschichte.  2.  Geldrente  als  Reallast
1080.  3.  Unterschiede
zwischen  Rentenschuld  u.  Rentenlast.  Revenüenhyp.
S.  1081.  4.  Ablösungssumme. ¬
  5.  Bevorzugte  Stellung  des  Eigentümers,
6.  Beispiel  einer  Bestellung. ¬
  7.  Übergangsrecht  S.  1082
§  1200
Gleichstellung  der  einzelnen  Leistungen  mit  den  Hypothekenzinsen
und  der  Ablösungssumme  mit  dem  Grundschuldkapital
1083
§  1201
Ablösungsberechtigt  nur  der  Eigentümer
1083
1.  Geschichte  u.  Bedeutung  S.  1083.  2.  Ablösung  durch  Amortisation  unstatthaft. ¬
  Kein  Kündigungsrecht  des  Gläubigers.  3.  Beweislast  bei  Gefährdung ¬
  der  Rente.  4.  Erlöschen  der  Rente  im  Zwangsversteigerungsverfahren. ¬
  5.  Enteignung.  6.  Nichtausschließbarkeit  des  Ablösungsrechts
des  Eigentümers  S.  1084.
§  1202.
Ausübung  des  Ablösungsrechts.  Kündigungs
1084
§  1203.  Umwandlung  der  Rentenschuld  in  eine  gewöhnliche  Grundschuld
und  umgekehrt
1085
            
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