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Zweites Rapitel.
Schatzhaus, Kerker und Curia.
(III.) 1. Das Schatzhaus, der Kerker, die Curia (das Rathhaus)
müssen an das Forum anstoßend errichtet werden, jedoch so, daß die
Größe ihrer Maßverhältnisse dem Forum selbst entspreche. Dieß gilt
am meisten von der Curia, welche ganz besonders der Würde der
Municipalstadt oder des Freistaats entsprechend erbaut werden muß.
Wenn nun diese von quadratischer Form sein wird, so muß ihr
Breitenmaß und dazu noch die Hälfte desselben *) für die Höhe be¬
stimmt werden; wenn sie aber länglich sein wird, so rechne man
Länge und Breite zusammen und bestimme die Hälfte der sich erge¬
benden Summe für die Höhe bis unter die Decke. 2. Außerdem
muß man die Innenseite der Wände in halber Höhe mit Gesimsen
von Holzschnitzarbeit oder Stuck umgürten; denn wenn diese nicht
vorhanden sein werden, wird die Stimme der Discutirenden, in die
Höhe verschlagen, den Zuhörern nicht vernehmlich sein können; wenn
aber die Wände mit Gesimsen umgürtet sind, wird die Stimme,
unten aufgehalten, ehe sie in die Luft verschlagen sich zerstreut, dem
Ohre vernehmlich sein.
unwahrscheinlich, hier aber wegen der Unregelmäßigkeit der Balkenlage in der
Mitte durch die Einfügung des Tempelfirstes ganz unannehmbar. — Was dann
die Treppen=Aufgänge betrifft, so waren sie, wenn sie sich im Innern befanden
nirgend schicklicher anzubringen, als zu beiden Seiten vor dem Pronaos, wo
ohnedieß die Unterbrechung und der Abschluß des Obergeschosses sehr unschön
ist, oder es müßten etwa in der auf meinem Plane angedeuteten Weise beson¬
dere Treppenhäuser seitlich angelehnt gewesen sein.
*) dimidia addita. Es ist mir unverständlich, warum quadratische Säle
eine so unverhältnißmäßige Höhe haben sollen, die doppelte der oblongen. Die
Editio Sulp. läßt daher das Wort addita fallen, wonach die Höhe gleich der
Hälfte einer Seite des Quadrats wird. Dadurch wird aber der Saal wieder
so niedrig, daß es der Schallgesimse kaum mehr bedürfte. Ich vermuthe daher
hier eine Lücke und glaube, daß auch hier, dem Verfahren bei oblongen Salen
ganz entsprechend, von der Summe einer ganzen und einer halben Seitenlange
die Hälfte für die Höhe genommen werden sollte. Doch ist nicht zu verschwei¬
gen, daß sich sowohl für die quadratischen Salons, als für die sog. kyzikenischen
Säle B. VI. Kap. 3 dasselbe Höhenverhältniß findet.