Objekt : Schwerdling, Johann: Was haben die Seelsorger der kaiserlichen oesterreichischen Staaten nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche vom 1ten Juny 1811 in Ehesachen zu beobachten ?

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Formular  des  Réverses.
Nachdem  mittels  Verordnug  eines  hochlöblichen
Militär=Haupt=Jnvaliden=Amts  ddo.  Wien  den
die  Bewilligung  ertheilet  worden,  mich
mit  dem  Jnvaliden  Gemeinen,  Korporal,  welcher
vor
Jahren  von  den  löbl.
Regiment
entlassen  worden,  und  dermal  mit  dem  PatentalGehalt =
  bey  der  Herrschaft
oder  Stadt
und  Respektive  bei  der  Kreises  Kriegskasse ¬
  angewiesen  ist,  verehelichen  zu  därfen.
Als  verbinde  mich  andurch  auf  das  kräftigste,
daß  bei  erfolgenden  Sterbfalle  dieses  meines  zukünftigen ¬
  Ehemannes  weder  an  seines  Regiments-Forderung, ¬
  noch  das  den  Invaliden  Wittwen  ab  instituto ¬
  zu  statten  kommende  Gratiale  den  geringsten ¬
  Anspruch  machen  solle,  wolle,  und  koͤnne,  Urkund ¬
  dessen  meine  Fertigung.
Sign.  N.  N.
als  Zeug
N.  N.  Braut.
N.  N.  Zeug.
            
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