135. 145 die Wittwe kann nicht derselben ihr Eingebrachtes
vorziehen 256 Verzicht darauf zum Nachtheil der Gläubiger
unstatthaft 538 a. E. statthaft im Falle des Art. 3, 3, 11 von
1605 §. 534 letztwillige Verfügungen darüber 468. 538.
Statutarische Testamentsform s. Testamentsform. Warum sie abgekommen ¬
ist §. 382.
Stellvertreter, Testament durch solche §. 491.
Steuern §. 357 und Nachwort.
Stiefkinder s. Wittwe. Wann haben auch abgetheilte Stiefkinder ein
Erbrecht? §. 246 a. E.
Stipendien §. 530.
Strafanstalten, Legate dafür §. 530.
Straße, Testament auf öffentlicher §. 490.
Studien §. 333. 337 Legate für sie 530.
Subhastation §. 321. 323.
Subsidium paternum §. 170. 337.
Substitutionsrecht §. 570. 571.
Successionsordnung des Römischen Rechts gründet sich auf den Willen
des Verstorbenen §. 5 die Deutsche auf das Familienrecht 12.
Sui §. 307.
Sydow hat unser Erbrecht nicht genügend studirt §. 272. 292 a. E.
T.
Tacitus nullum testamentum §. 8. 375 recipit satisfactionem
universa domus 10 German. c. 20 § 269.
Taubstumme §. 487.
Taxation §. 205. 336.
Testament nach Deutscher Ansicht setzt nicht die Absicht voraus, das
Familienrecht zu beeinträchtigen §. 68 ursprünglich über die
Gränze der Familie hinaus unstatthaft 8. 95. 507 ursprünglich
durch die Verfügungen auf dem Krankenbette veranlaßt 574 die
Vorschriften für Vergabungen sind jedoch nicht ohne Weiteres
auf Testamente auszudehnen 104 die älteren Vorschriften für
Testamente beziehen sich nicht auf die Römisch Canonische Form
115. 381. 475. 501 wenigstens nicht nothwendig 378. 509
Testament vor Rathmannen, was sie sind 378 diese Statutarische
ist die älteste Form bei uns 476. 479 von der Statutarischen