Objekt : Gett, Adam Friedrich: ¬Die Rechtsverhältnisse aus der außerehelichen Geschlechtsgemeinschaft sowie der unehelichen Kinder nach gemeinem, bayerischen, österreichischen, preußischen und französischen Rechte

Vorrede.
Bestimmt  durch  das  im  praktischen  juridischen  Leben  stets
sich  erneuernde  Bedürfniß,  setzte  ich  es  mir  zur  Aufgabe,
auf  den  Grund  des  Quellen=Studiums  dasjenige,  was
die  Praxis  in  der  vorwürfigen,  so  vielfach  controversen,
Rechtsmaterie  bietet,  streng  kritischer  Prüfung  zu  unterstellen, ¬
  und  so  durch  Sichtung  des  aus  dem  Chaotischen
des  römischen  und  canonischen  Rechts,  so  wie  des  Gerichtsbrauchs ¬
  Entnommenen,  dann  unter  Hinblick  auf
die  obersten,  allgemein  leitenden,  Grundsätze,  das  dermal
Bestehende  zu  ermitteln.
Nicht  leicht  war  die  Lösung  der  Aufgabe;  lebhaft
erneuerte  sich  die  Reminiscenz  an  das,  was  Phaedrus
(in  epilog.  libri  III.  v.  6.  et  7.)  sagt:
Materiae  tanta  abundat  copia,
Labori  faber  ut  desit,  non  fabro  labor.
Ermunternd  war  es  jedoch  immerhin,  daß  das  Resultat ¬
  der  Bemühungen  feste  Haltpunkte  mir  im  Geschäftsleben ¬
  bieten  werde.
Jn  Anlaß  dieser  Forschungen  nun  ward  ich  durch  die
von  den  neuern  Rechtsgelehrten,  insbesondere  vom  Geheimenrathe =
  Mittermaier  in  Heidelberg,  angeregte  Methode
der  Vergleichung  des  gemeinen  Rechtes  mit  der  positiven
Gesetzgebung  des  Vaterlands  und  mit  den  neueren  auswärtigen ¬
  Legislationen,  vorzüglich  der  so  ausgezeichneten
österreichischen,  dann  der  preußischen  und  französischen,
bestimmt,  in  vergleichender  Darstellung  derselben  mir  den
Ueberblick  zu  verschaffen,  welche  Richtung  der  Geist  der
            
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