Inhaltsverzeichnis : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 18 (1876))

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Kurze Anzeigen.

Krieg im Ganzen erträglicher zu machen habe, sondern vielmehr
in der Erkenntniß, daß unnöthige Zerstörungen von Menschenleben
und Eigenthum unsittlich sind, durch'Schonung der Verwundeten
die Kriegführung nicht beeinträchtigt werde. Die Genfer Conven-
tion ist daher in unfern Augen der praktische Abschluß einer das
Kriegsrecht in neuerer Zeit beherrschenden Idee: daß die einzelnen
Individuen als solche nicht mehr Feinde sind, sondern lediglich die
Staaten. Auf die einzelnen, vom Verfasser wohl motivirten Vor-
schläge näher einzugehen, müssen wir uns versagen.
Je rückhaltloser unsere Zustimmung zu dem Inhalt des Bu-
ches ist, desto weniger wird man uns im Verdachte der Parteilich-
keit haben, wenn wir die Nachlässigkeit rügen, mit der die Form
der Darstellung behandelt worden ist. Der glänzenden äußeren
Ausstattung hätte auch der Styl einigermaßen entsprechen sollen.
In dieser Hinsicht scheint das Buch nicht von einem deutschen Ge-
lehrten herzurühren. Es nimmt sich aus, wie eine Uebersetzung
aus einer fremden, uns unbekannten Sprache.
Hier einige Proben besonders ungeschickten und schwerfälligen
Styles:
S. 322: „Noch eine andere ebenfalls furchtbare Gefahr er-
wächst dem auf dem Schlachtfelde, auf dem er sein Blut
für das Vaterland vergossen, verwundet daliegenden" u. s.
w. — S. 262: „Nachdem sodann noch einzelne, nicht eigent-
lich in die Genfer Convention gehörende, aber ihr doch ver-
wandte oder ihrem Schutze und der Sorge für ihre Beach-
tung dienen sollende und deshalb in Bezug zu ihr
stehende Ideen und Vorschläge der neueren Zeit Beachtung
gefunden haben werden, werden als Resultat des Ganzen
diejenigen Vorschläge zu formuliren sein, welche nach des
Verfassers dieser Schrift Ansicht den Inhalt des
in Rede stehenden internationalen Vertrages bilden sollten".
— Ferner spricht der Verf. von dem „besser werdenden
Bekanntsein" der Genfer Convention.
Außerdem ist dem Verfasser ein sehr einseitig gehaltener Pa-
triotismus vorzuwerfen, der die Franzosen vielfacher Verletz-
ungen der Genfer Convention (im Gegensatz zu den seltenen Ver-

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