Metadaten : Bendix, Ludwig: Terminologie und Begriffsbildung im Gesetzentwurf über den Versicherungs-Vertrag

Einleitung.
Die  Gesetzgebung  hat  eine  doppelte  Aufgabe,  einmal  die
materielle:  der  Wirklichkeit  des  Wirtschaftslebens  entsprechende,
den  Willen  und  die  Interessen  der  Parteien  voll  berücksichtigende
rechtliche  Vorschriften  aufzustellen;  dann  aber:  diese  Vorschriften
in  einer  eindeutigen  Fassung  so  zu  geben,  daß  gleichsam  in
ihren  Adern  jenes  Leben  pulsieren,  mit  ihrem  Mechanismus
die  vom  Gesetz  verfolgten  Zwecke  und  gewährten  Ansprüche
auch  ihre  Verwirklichung  in  der  Rechtsprechung  finden  können.
Über  den  Lösungsversuch,  welchen  der  Entwurf  bezüglich  der
ersten  Aufgabe  gemacht  hat,  haben  sich  die  Interessenten,  insbesondere ¬
  die  Versicherungsgesellschaftsverbände,  sowie  kürzlich
der  Kongreß  des  Vereins  für  die  gesamte  Versicherungswissenschaft, ¬
  und  viele  namhafte  Schriftsteller  eingehend  und  hoffentlich ¬
  fruchttragend  geäußert;  über  den  Lösungsversuch  der
praktisch  schließlich  gleichwichtigen  zweiten  Aufgabe  verbreitet
sich  die  folgende  Untersuchung,  die  von  ihren  bisher  von  keiner
Seite  vertretenen  Gesichtspunkten  aus  manches  schon  Gesagte
streifen  und,  wo  es  nicht  zu  umgehen  ist,  auch  wiederholen
mag.
Der  Entwurf  eines  Gesetzes  über  den  Versicherungsvertrag
bewegt  sich  zum  Teil  in  den  Spuren,  die  das  BGB.  gewiesen,
zum  Teil  aber  vermeidet  er  die  juristische  Begriffsbildung  und
versteckt  seine  juristische  Überzeugung  hinter  begrifflich  schwer
erfaßbaren  und  dem  Versicherungsbetrieb  und  der  VersicherungsBendix, ¬
  Terminologie  und  Begriffsbildung.
            
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