Register.
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Ungewißheit. Um, der Ungewißhelt
keinem Arreste unterworfen seyn solle,
ein nde zu machen, wer von mehrewenn =
kaun nur ausbedungen werden
gleich Ungekommenen der Letztverren =
sie unentgeltlich versprochen wurde. 233.
storbene sey, hat das Gesetz eine Ver = |
Der Mandatscontract ist ly Ermangemuthung =
aufgestellt. II. 87. vergl. Er= | |
lung einer entgegenstehenden Uebereineignis =
kunft für unentgeltlich zu halten. 234.
Ungleichheit. Von der. Clausel. der |
vergl. Schenkung.
Ungleichheit, III. 136.
Unfähigkeit. Der bürgerlich Todte i | |
Ungültagkeit. Wodurch kann die in
unfählg eine Heirath einzugehen. l. 164.
einer Ehestiftung an die Ehegatten,
Von der Unfähigkeit zur Vormuydschaft.
oder die aus der Ehe zu erwartenden
71. Wer ist absolt unfählg, eine
Ninder gemachte Schenkung nünültig
4 Schenkung oder ein Testament zu mnawerden? =
U. 235. s. Nichtigkeit.
zchen? Il. 173. oder solche anzunehmen?
Unwirksamkeit.
174. Jede Verordnung zum Vortheil
.
Unterbrechung. Die Errichtung eieines =
Unfählgen ist nichtig. 176. Durch
nes mystischen Testaments soll in uisinUnfählgkeit =
des Legatars wird das Teterbrochener =
Folge gesthehen. II. 205.
stament, unkräftig. Il. 222. 224. vergl.
Von den Ursachen, welche die VerfähFähigkeit. =
..* :
rung unterbrechen. III. 308.
Ungehorsam. Verurthellungen wegen
Untergang. Der Untergang der Saungehorsamen. =
Nichterscheinens ziehen
che beendigt den Niefbrauch. II. 39.
den bürgerlichen Toh nach sich. I. 169.
Durch den Untergang der Sache wird
Der Ungehorsame kann keine bürgerlidas =
Testament unwirksam. 222. 224.
chen Rechte ansüben. Andere Folgen
Dadurch erlischt auch die Verbindlichdes =
Ungehorsams. 170. Wodurch der
keit. III. 42. Von dem Untergange der
Ungehorsame der Strase des bürgerlischuldigen =
Sache. 60. Durch den Unchen =
Todes entgeht? 171. Contumatergang =
der Sache endlgt der Mirthcialurtheile =
werden durch den Ted des
contract, 185. und der GesellschaftsberAbwesenden =
zernichtet. 172. Wenn der
Ungehorsame während der Gnadenzelt
trag. 211. vergl. Verlust.
stirbt, so stirbr er im vollen Genuß sei= Untergeschoben. Auch wenn die Verordnung =
zum Vorthell eines Unsähigen
ner Rechte. 172. Wenn der Mann weNamen =
untergeschobener Pergen =
Ungehorsam zu einer entehrenden
auf den
oder einer Leibesstrafe vernetheilt ist,
sonen geschehen wäre, ist sie dennoch
nichtig. Il. 176. Jede Schenkung des
kann die Frau nur mit Genehmigung
des Richters vor Gericht auftreten und
Chegatten an zwischenstehende PersoVerträge =
eingehen. 268. Wenn der
nen ist ungültig.2
Schuldner als Contumar verurtheilt ist,
Unterhalt. Der Mann ist seiner Frau
kann er auf den Vortheil der ZeitbestimLebensunterhalt =
zu geben schuldig. 1.
mung nicht mehr Anspruch machen. III.
266. Während der Ehescheidungsklage
kann die Ehefrau eine jährliche Unter31. =
Auch aus in contumaciain erlassenen =
Erkenntnissen entsteht eine gerichthaltssumme =
fordern. 291. Dem dürfliche =
Hypathek. 275. Auf Contumatigen =
Ehegatten, der die Ehescheidung
clalerkenntnisse während der Opposiauswirkte, =
kann der Richter eine Untionefrist =
kann der gerichtliche Verkauf
terhaltosumme zuerkennen. 305. Die
nicht verfügt werden. 301.
geschiedenen Ehehatien behalten gegenseitig =
das Recht, über den Unterhalt
ungeschriebenes Recht. Ob es noch
ein solches giebt? l. 113.
ihrer Kinder Aufscht zu führen, und
müssen