62 Zeitpunkt -
der Klagerhebung statt Aufenthalt beider Parteien
lediglich Aufenthalt des Beklagten am Klageorte verlangt
würde. — Im Grossen und Ganzen entspricht übrigens dieses
Forum auch in seiner jetzigen Normirung den Anschauungen
der Theorie über den Umfang, in dem es auf internationale
Anerkennung Anspruch haben soll 2).
III. Vereinbarter Gerichtsstand.
1. Motiv.
§ 10.
Da die Gerichtsstände des Wohnsitzes und des Vertrags
nicht sowohl im öffentlichen als im Interesse der Betheiligten
aufgestellt sind, hätte schon nach allgemeinen Grundsätzen
die Möglichkeit einer Abänderung dieser Gerichtsstände durch
Uebereinkunft der Parteien behauptet werden müssen. Um
indess keinem Zweifel Raum zu lassen, ist in Art. 3 die
Prorogation ausdrücklich für statthaft erklärt worden. Es
war dies um so angezeigter, als auch die frühem Verträge
die Zulässigkeit der Prorogation ausgesprochen hatten. Zuerst ¬
geschah es in Art. 30 des Bündnisses von 1715 und
zwar in der Form einer dem Princip der Zuständigkeit des
natürlichen Richters beigefügten Modification, mit den Worten:
à moins que (hier folgt die in § 7 citirte Stelle) .. . ou
que par leurs accords, societés ou contracts elles n'eussent
convenu de juges pardevant lesquels elles se seroient obligées
2) Vgl. v. Bar, 436—445.