19.
Bemerkenswerthe Entscheidungen
19.1.
Zur Lehre vom Executivprozesse, insbesondere von dem Erfordernisse der Liquidität der Beweiseinreden im Executivprozeß
XVII
Aemerkenswerthe Entstheidongea oberer Gerichte mit
gedrängter Angabe, der CntscheidongsgrSade.
8.
Zur Lehre vom Exccutivprozesse, insbesondere von dem
Erfordernisse der Liquidität der Bcweiseinrcden im Executiv-
proceß.
^!er Bürgermeister Barchel zu Büttelbor» hatte, behufs
Rückzahlung einer Darlehensschuld, einen Theil seiner Immobilien
verkauft uud den in mehren Jahreszielen fällig werdenden Kauf-
schilling verhandelt. Die Cessionare des Kaufschillings waren auf
das Geschäft nur unter der Bedingung eingegangen, daß ihnen
für die beiden ersten Ziele zwei solvente Bürgen als Selbstschuldner
gestellt würden. Der Cedent Barthel behändigte ihnen auch eine
solche Bürgschastsurkunde. Die darin enthaltenen Unterschriften
der beiden Bürgen und deren Zahlungsfähigkeit waren von dem
Beigeordneten zu Büttelborn unter Beidrückung des Dienstsiegels
besonders beglaubigt worden.
Als die Jmmobilienkäufer mit der Zahlung deF ersten Ziels
säumig blieben, erhoben die Cessionare des Kaufschillings, unter
Vorlegung aller betreffenden Urkunden, Klage im Erecutivprozesse
auf Bezahlung jenes ersten Ziels nebst Zinsen insbesondere gegen
den einen Büraen Daniel Petri.
Das Landgericht Großgerau leitete diese Prozeßart ein.
Die Kläger hatten schon vor dem Verhandlungstermine durch ihren
darin zu erscheinen verhinderten Anwalt die Originalien der (sämmt-
lich öffentlichen) Urkunden, wodurch sie ihren Klaganspruch liquid
stellen wollten, dem Gerichte vorlegen lassen. Crcipirend stellte