Objekt : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 58 = H. 115/116 (1842))

3.3. Gerichtliches Kassen-, Rechnungs-, Gebühren- und Stempel-Wesen

204

c.
Gerichtliches Kassen-, Rechnungs-,
Gebühren- und Stempel-Wesen.
32.
Verfahren bei Anstellung kautionspflichtiger Justiz-
beamten.

Es ist der Fall vorgckommen, daß der zu einer Ren-
danten - Stelle vorgeschlagene Beamte, nachdem er, dem
Vorschläge gemäß, ernannt worden, und ihm die Bestal-
lung zugefertigt war, seine zuvor abgegebene Erklärung, die
gesetzliche Amtskaution baar zu erlegen im Stande und
bereit zu sein, demnächst zurückgenommen und im Wege der
Gnade Dispensation von der Bestimmung des Allerhöchsten
Kabinets-Befehls vom 11. Februar 1832 (Gesetz-Samml.
S. 61) nachgesucht hat, die ihm nicht gewährt werden
konnte.
Um den Uebelständen zu begegnen, welche aus einem
solchen die Einführung des ernannten Beamten in das ihm
verliehene Amt verzögernden Zwischenvcrfahren, so wie dar-
aus hervorgehen, daß dem Ernannten die bereits zugefer-
tigte Bestallung wegen unterbliebener Kautionsbestellung
demnächst wieder abgenommen werden muß, hat sich der
Justizminister bewogen gefunden, folgendes anzuordnen:
1. Bei Vorschlägen zu Rendanten- und solchen Stel-

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