Volltext : Bolze, Albert: ¬Der Begriff der juristischen Person

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  Kredites  der  Mitglieder  willen  begründet  sind,  durchaus  im
Einklang.
Der  Zweck  für  sich  allein  hat  keine  Bedeutung,  er  gewinnt
seine  Bedeutung  dadurch,  daß  er  gemeinsam  gewollt  und  durch
die  in  dem  Verein  herrschende  Rechtsordnung  zu  einem  Gegenstand ¬
  von  Rechten  und  Pflichten  der  Vereinsglieder  gemacht.
wird.
Der  Zweck  kann  namentlich  nicht  von  seinen  Beziehungen
zur  Korporation  abgelöst,  um  dem  Vereinsvermögen  besonders  vorgesetzt ¬
  zu  werden.  Brinz  hat  versucht,  sogar  das  Korporationsvermögen ¬
  als  Zweckvermögen  auszugeben.  Es  ist  zu  beklagen,
daß  der  vernichtende  Kampf,  welchen  dieser  Gekehrte  gegen  die
juristische  Person  geführt  hat,  mit  einem  haltlosen  positiven  Ergebniß ¬
  abschließt.
Brinz  selbst  gesteht  zu,  daß  Zweckvermögen  das  Vermögen
—  S.  980
nicht  sein  könne,  welches  einer  Person  gehöre
den  Weg  aber  zum  Personenvermögen  verlegt  sich  Brinz  durch
den  oben  besprochenen  falschen  Schluß,  den  er  S.  1005  zieht;
weil  unter  universitas  mehr  zu  verstehen  sei,  als  das  bloße
Personenaggregat,  soll  das  Vermögen  derselben  nicht  Vermögen ¬
  der  Mitglieder,  wohl  gemerkt  der  Mitglieder  in  der  Verbindung, ¬
  sein.  Darum  sollen  wir  dem  Zweckvermögen  verfallen. ¬
  Und  wo  bleiben  abgesehen  von  allem  Anderen  die
wohlerworbenen  Rechte  der  Gemeinden,  der  Kirche,  der
Korporationen  auf  ihr  Vermögen,  die  sich  aus  dem  bloßen  Zwecke
niemals  ergeben,  wenn  man  nicht  die  Menschen  zu  dem  Vermögen ¬
  in  Beziehung  läßt?
Die  Vereinsglieder  und  die  Gesammtheit  sind  durch  ihre
Rechtsordnung  gebunden  auf  den  Vereinszweck;  sie  haben  ein
Recht  auf  diesen  Zweck  gegen  einander  und,  wenn  der  Verein
Korporation  ist,  gegen  Andere.  Ihr  Vermögen  ist  ihnen  Mittel
zu  diesem  Zweck.
Daß  der  Verein  der  Mittel  bedarf,  um  seine  Zwecke  zu
erreichen,  darin  geht  es  ihm  nicht  anders  als  den  einzelnen
Menschen.  Seine  Zwecke  und  der  Verein  selbst  gewinnen  auch
            
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