Taf. V.
Fig. 64
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Zweiter Abschnitt.
müssen, weil ihre Köpfe schon die bestimmte Höhe, die Spitzen aber noch nicht
den festen Grund erreicht haben.
§. 31.
Um eine Spundwand in der gehörigen graden Richtung und zugleich dicht
und fest in einander einzurammen, werden sogenannte Zwingen nach Figur 64.
angefertiget. Man legt nämlich auf eine Rüstung von eingestoßenen Spitzpfählen
zwei Stücken Holz in der Breite der Spundwand aus einander, und verbindet
selbige an den Enden mit Riegeln; hierauf werden die Spundpfähle zwischen die
sen Zwingen gestellt und eingerammt; bei langen Spundpfählen bringt man auch
noch wohl oben an denselben dergleichen Zwingen an, in welchem Falle die unter
sten Zwingen auch Lehren genannt werden. Nächstdem wird die grade Richtung
und das Dichtineinanderschließen der Spundpfähle durch Streben und Keile aufe
Beste zu erhalten gesucht.
Vorzüglich sind beim Einrammen der Spundpfähle einige derselben auf einer
Stelle nicht gleich zu tief einzurammen und die nebenstehenden zurück zu lassen,
sondern es müssen sämmtliche Pfähle in einer Spundwand allmälig ein oder et
liche Fuß tief nach einander eingerammt werden. Es erfordert dies zwar ein öfte
res und mühsames Hin- und Herschieben der Ramme, allein man muß sich da
durch nicht abhalten lassen, um das wesentliche Erforderniß der Dichtigkeit der
Spundwände zu erreichen, wenn man überhaupt tüchtige und gute Arbeit zu
Stande bringen will.
Durch das allmälige Einschlagen der Spundpfähle kann man ihre Dichtigkeit allenfalls ohne Zwin
gen bewerkstelligen, wenn man mittelst eines leichten Gerüstes die Spundpfähle anfänglich nur
mit einer Handramme eintreibt, dann einer Zugramme mit einem leichten Rammbären, und
nachher, wenn die Pfähle um einen guten Theil in die Erde eingedrungen sind, sich erst der
schweren Rammbären bedient.
Bei langen Spundwänden und bei wichtigen Bauen, wobei mehrere Rammen vorhanden sind,
ist es gut, etwa alle 15 bis 20 Fuß einen Spundpfahl etwas vor den andern vorstehen oder sel
bige nicht so tief, als die übrigen, einrammen zu lassen. Diese Spundpfähle müssen aber vor
her so ausgearbeitet seyn, daß sie oben etwa einen Zoll breiter sind, als unten; sodann wird bei
jedem dieser Pfähle eine Ramme angehracht, und selbige zu gleicher Zeit eingerammt, wodurch
die Spundwand einen sehr dichten Schluß erhält.
§. 32.
Zur Aufstellung der Rammen muß für sichere Gerüste gesorgt werden; ihre
eigentliche Bewerkstelligung richtet sich zu sehr nach den jedesmaligen Umständen
und der sehr verschiedenen Lage der Baue, weshalb nur im allgemeinen darau