thumbs : Ueber die Agrarverfassung in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey und deren Conflicte in der gegenwärtigen Zeit (11)

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früheren  Formen  waren  unstreitig  lebendiger,  frischer  und  vaterländischer, ¬
  die  neuern  dagegen  steif,  unbeholfen,  steinern;  allein
jeder  Willkühr,  besonders  von  Seiten  der  Herren,  war  dagegen
fast  gänzlich  vorgebeugt,  die  Oberaufsicht  des  Staats  wirkte
kräftig  und  wohlthätig,  und  der  eigentliche  Kern,  der  innere
Geist  war  doch  geblieben,  denn  die  neuen  Gerichtshalter  folgten
noch  immer  genau  dem  Herkommen,  den  Gewohnheiten  und
der  Ortssitte.  Die  Gerichte  hatten  deshalb  die  Meinung,  Achtung ¬
  und  das  Vertrauen  des  Volks  nicht  verloren.  Dieß  letzte
aber  ist  es,  was  am  meisten  für  das  Gute  und  Wohlthätige
dieser  Gerichte  spricht,  ohngeachtet  wir  außerdem  ihre  großen
Mängel  und  Unvollkommenheiten  gar  nicht  verkennen  wollen.
Wir  dürfen  die  älteren  Gerichte  nicht  nach  dem  Maaße  wissenschaftlicher ¬
  Prinzipien  beurtheilen,  die  sind  ihnen  ursprünglich
ganz  fremd,  und  bei  ihnen  nie  ganz  herrschend  geworden.
Das  Volk  weiß  bei  seinen  meisten  bürgerlichen  und  häuslichen
Verhältnissen  recht  gut,  was  Recht  und  Unrecht  ist,  allein  den
Grund  davon  vermag  es  nicht  anzugeben.  Es  ist  ein  Gefühl,
was  aus  Sitte  und  Herkommen  hervorgegangen  ist.  Darum
will  es  beim  Gerichte  nicht  erfahren  und  erst  lernen,  was  Rechtens ¬
  sei,  sondern  es  will  nur  den  Schutz  desselben  suchen,  den
Ausspruch  und  die  Execution.  Und  dieß  war  früherhin,  als
noch  beim  Umstande  und  dem  Schöffen  die  Rechtsfindung  war,
stets  der  Fall  bei  diesem  Gerichte;  später,  als  das  Volk  sich  von
ihnen  zurückzog,  hatte  sich  doch  der  Gerichtsgebrauch  und  die
Volkssitte  festgestellt,  so  daß  die  Gerichtshalter  weiter  nichts  zu
thun  hatten,  als  diese  auf  den  vorliegenden  Fall  anzuwenden.
Deshalb  sind  die  Acten  dieser  Gerichte  nicht  eben  sehr  instructiv
zu  lesen,  und  die  Halbwisserei  hat  sie  nicht  mit  einem  Dutzend
Bücher=Allegaten  ausgeziert;  allein,  daß  sie  das  Recht  gefunden
haben,  wie  es  im  Volke  lag,  zeigt  vorzöglich  ein  Umstand,  der
aber  hiebei  völlig  entscheidend  und  durchgreifend  ist:  es  ward
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