6.
Der Sachsenspiegel und das Wormser Konkordat
Salomon, Fritz
Der nasciturus.
137
schlechts gestorben wäre und sie es beerbt hätte. Den
Schlüssel für dieses Rätsel bietet das alte Recht: der nasci-
turus ist Vermögensrechtssubjekt, in seinen Nachlaß findet
Erbfolge statt. Das Bewußtsein für dieses in starker Rück-
bildung begriffene Rechtsinstitut ist im Volke nicht mehr
vorhanden; aber wie eine untergehende Sonne sendet es noch
einmal seine goldenen Strahlen in eine Welt, aus der es
entschwindet.
Was hat nicht alles im älteren Recht ein mehr oder
weniger großes Stück Persönlichkeit empfangen: einerseits
überirdische Wesen, andererseits Tiere; aber dem pecus1)
des ersten Zusatzkapitulars der lex Salica versagt man sie,
so handgreiflich sie auch zutage tritt. Für den römischen
non perfecte natus mag diese Auffassung ihre Berechtigung
haben, aber das altdeutsche pecus läßt sich nicht in die
spanischen Stiefel einer romanisierenden Jurisprudenz zwän-
gen; dazu sind die fundamentalen Anschauungen der Völker,
deren Leben die beiden Rechte entsprossen sind, zu ver-
schieden.
IV.
Der Sachsenspiegel und das Wormser Konkordat.
Von
Herrn Referendar Fritz Salomon
in Berlin.
Mit der gegenwärtigen Mitteilung beabsichtige ich nicht,
in der von Dietrich Schäfer in seiner Abhandlung „Zur Be-
urteilung des Wormser Konkordats" (Abhandl. d. Berl. Ak.,
Berlin 1905) angeregten Diskussion über die staatsrechtliche
*) pecns heißt der nasciturus in Cap. I c. 11 §§ 4, 5 u. 10, ohne daß
man hierin einen Beweis für seine Nichtrechtsf&higkeit erblicken
könnte. Zum Ausdruck vgl. Thonissen, ^Organisation judiciaire etc.
(1882) 324,4.
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Der Sachsenspiegel und das Wormser Konkordat
Salomon, Fritz
Der nasciturus.
137
schlechts gestorben wäre und sie es beerbt hätte. Den
Schlüssel für dieses Rätsel bietet das alte Recht: der nasci-
turus ist Vermögensrechtssubjekt, in seinen Nachlaß findet
Erbfolge statt. Das Bewußtsein für dieses in starker Rück-
bildung begriffene Rechtsinstitut ist im Volke nicht mehr
vorhanden; aber wie eine untergehende Sonne sendet es noch
einmal seine goldenen Strahlen in eine Welt, aus der es
entschwindet.
Was hat nicht alles im älteren Recht ein mehr oder
weniger großes Stück Persönlichkeit empfangen: einerseits
überirdische Wesen, andererseits Tiere; aber dem pecus1)
des ersten Zusatzkapitulars der lex Salica versagt man sie,
so handgreiflich sie auch zutage tritt. Für den römischen
non perfecte natus mag diese Auffassung ihre Berechtigung
haben, aber das altdeutsche pecus läßt sich nicht in die
spanischen Stiefel einer romanisierenden Jurisprudenz zwän-
gen; dazu sind die fundamentalen Anschauungen der Völker,
deren Leben die beiden Rechte entsprossen sind, zu ver-
schieden.
IV.
Der Sachsenspiegel und das Wormser Konkordat.
Von
Herrn Referendar Fritz Salomon
in Berlin.
Mit der gegenwärtigen Mitteilung beabsichtige ich nicht,
in der von Dietrich Schäfer in seiner Abhandlung „Zur Be-
urteilung des Wormser Konkordats" (Abhandl. d. Berl. Ak.,
Berlin 1905) angeregten Diskussion über die staatsrechtliche
*) pecns heißt der nasciturus in Cap. I c. 11 §§ 4, 5 u. 10, ohne daß
man hierin einen Beweis für seine Nichtrechtsf&higkeit erblicken
könnte. Zum Ausdruck vgl. Thonissen, ^Organisation judiciaire etc.
(1882) 324,4.