Objekt : Buchholtz, Alexander August von: Juristische Abhandlungen aus dem Gebiete des heutigen Römischen Rechtes

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Transmission  der  Erbschaft.
Grunde  nicht  angetreten  hatten,  weil  es  ungewiß,  ob  sie  eine
matersamilias  zur  Zeit  ihres  Todes  gewesen  sey,  so  transmittiren ¬
  sie  der  Strenge  nach  ihr  Intestaterbrecht  nicht  auf
ihre  Erben.  Darum  muß  aber,  weil  Dieß  zu  hart  schien,  der
Prätor  ins  Mittel  treten,  und,  was  freilich  Ulpian  hier  nicht
sagt,  eine  decretalis  bonorum  possessio  unde  liberi,  also ¬
  eine  bonorum  possessio  intestati  ihnen  noch  während
der  Ungewißheit  über  den  status  der  Mutter  auf  den  Fall  geben, ¬
  daß  sie  sich  später  als  sui  iuris  ausweist.  Diese  bonorum ¬
  possessio  geht  dann  auf  ihre  Erben  über,  oder  kann
auch  erst  von  diesen  geltend  gemacht  werden.  Haben  sie  aber
die  Mutter  überlebt,  und  aus  andern  Gründen  die  Antretung
102)
verzögert,  so  findet  keine  Transmission  Stat
XI.  Einen  Fall  der  Transmission  der  Erbschaft  finden
110
wir  auch  ***)  von  Paulus  erwähn
Er  trägt  Folgendes
vor.  Wenn  Jemand  mit  Hinterlassung  eines  emancipirten
oder  eines  noch  in  der  väterlichen  Gewalt  befindlichen  Sohnes
und  einer  schwangern  Frau  stirbt,  im  Testamente  aber  nur  den
lebendigen  Sohn,  nicht  auch  den  postumus  instituirt  hat,  so
kann  nach  strengem  Civilrechte  der  emancipatus  vor  der  Geburt ¬
  des  postumus  die  Erbschaft  nicht  erwerben,  und  wenn
108)  c.  2  C.  De  SCto  Orphitiano  6,  57.  Non  pro  numero  superstitum ¬
  mortis  matris  tempore,  sed  succedentium,  materna  scinditur ¬
  hereditas.  Quapropter  si  mater  vestra  te,  et  uno  fratre  emancipatis, ¬
  duobus  autem  aliis  in  patria  positis  potestate  superstitibus,
diem  functa  est:  et  hi,  qui  in  potestate  patris  fuerant,  priusquam
maternam  hereditatem  sibi  quaererent,  rebus  humanis  exemti  sunt,
inter  duos  tantum  viriles  non  ambigitur  factas  portiones.
109)  Wie  bereits  oben  Note  22  angedeutet  war.
110)  fr.  4  §.  3  De  B.  P.  contra  tabb.  37,  4.  Paulus  libro  41
            
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