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an — viele Verleger liefern darum bis zur Messe in neuer Rechnung
gar nichts mehr à cond. — so bezieht er wenigstens fest auf
neue Rechnung und remittirt dann in alter, um so noch ein ganzes
Jahr Kredit zu gewinnen. Hat der Verleger die Bestimmung getroffen, ¬
fest oder baar Geliefertes nicht zurücknehmen zu wollen,
so erledigt sich die Angelegenheit, wenn sich die wahre Sachlage
auf irgend eine Art konstatiren lässt, von selbst; wie aber wenn
dies nicht der Fall ist oder der Sortimenter in neuer Rechnung
à cond. bezog? Entsprechend dem vorhin Gesagten, wird sich die
Zeit der Auslieferung leicht nach dem Datum der Auszeichnung
oder auch nach der Markirung des Verlegers — viele Verleger
stempeln, was sie in einem Jahre fest und à cond., besonders
letzteres, ausliefern mit dem Jahresstempel der „Rechnung" ab,
auch hier meist fast unsichtbar — oder auch aus anderen Umständen ¬
erweisen lassen.
Auch hier muss man nun in Folge der Fungibilität der Bücher
unbedingt schliessen, dass, selbst wenn sich die in neuer Rechnung
erfolgte Lieferung des noch in alter remittirten Buches unzweifelhaft
nachweisen liesse, eine derartige Remission durchaus statthaft ist,
es müsste denn sein, dass der Verleger, wie es häufig geschieht,
die besondere Geschäftsbestimmung getroffen hat, derartige Remittenden ¬
nicht annehmen zu wollen, *) eine Bestimmung, die sich
natürlich auch dann wirksam erweist, wenn der Sortimenter zwar
nicht selbst in neuer Rechnung bezog, jedoch ein ihm von anderer
Seite zugegangenes in neuer Rechnung geliefertes Exemplar
remittirte.
Auch hier werden nicht einmal zwei sich gegenseitig ausschliessende ¬
Klassen von Rechnungssendungen statuirt. Wenn ein
Verleger die Bestimmung trifft, wie sie gewöhnlich lautet: „In
—
Kommission nachverlangt, so erkennt Besteller dadurch an, dass er das
früher Empfangene in fester Rechnung behält“. Bertelsmann in Güterslol.
„Bei Nachbezügen im gleichen Rechnungsjahr werden vorangegangene
à cond. Lieferungen des gleichen Artikels als abgesetzt betrachtet“.
Trübner in Strassburg.
„Nachbestellungen in Rechnung bedingungsweise werden nur ausgeführt, ¬
wenn frühere gleichartig gesandte Bücher abgesetzt.
Kortkampf in Berlin.
„In neuer Rechnung Erhaltenes kann nicht in alter Rechnung
Friedrich in Leipzig.
remittirt werden“.