Inhaltsverzeichnis : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 29 = Jg. 1844, Bd. 4 (1844))

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seines  Schwagers  gezögen,  um  von  demselben  und  dessen  Frau  wähn -

rend  seiner  Krankheit  bessere  Pflege  zu  erhalten.
Mayer,  war  auch  wirklich  bald  so  weit  hergestellt,  daß  er  nur
ihm  jedernoch -
  Morgens  und  Abends  Thee  zu  trinken  hatte,  den
zeit  seine  Schwester  bereitete,  und  auf  dessen  Genuß  er  sich  immer
et  min  giluc
wohl  befand.
An  dem  Tage  nun,  wo  in  Weißenhorn  eine  Primitz*)  gewesen,
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was  nach  den  Acten  der  17.  Juli  1836  war,  oder  wie  der  Arzt
Dr.  3.,  die  Zeuginnen  rc  rc.  Spegele  und  Jnquisit  sagen,  am  Abende
vorher,  den  16.  Juli  —  zwischen  8  und  9  Uhr—reichte  Johann
Baptist  Sohler  wegen  Abwesenheit  seines  Weibes  seinem  Schwager -
  den  Thee,  der  nach  Mayer's  eidlicher  Versicherung  einen
andern  Geschmack  als  gewöhnlich  hatte,  und  auf  dessen  Genuß  er
sich  kurze  Zeit  darnach  heftig  und  anhaltend  unter  starkem  Würgen
erbrechen  mußte,  und  bis  gegen  3  Uhr  Morgens  an  solchen  Zufällen -
  litt,  welche  auf  eine  Vergiftung  mittels  Arsenik  einzutreten  pfle¬Mayer -
  wurde  jedoch  gerettet,  wurde  aber  8  Tage  später
gen.
24.  Juli  1836
auf  den  Genuß  eines  von  seinem  Schwager  ihm  Morgens
74  Uhr  abermal  gereichten  Thee's,  obwohl  er  nicht  die  Hälfte
der  obern  Tasse  hievon  getrunken
von  denselben  Zufällen  nur  noch  in  gesteigertem  Grade  befallen,  so
daß  er  nach  oftmaligem  Erbrechen,  Verdrehung  der  Glieder,  unter
Zuckungen  und  Lähmung  des  ganzen  Körpers  rc.,  das  Bewußtsein
verlor,  und  nur  durch  die  fortgesetzten  Bemühungen  des  behandelnden -
  Arztes,  wiewohl  demselben  die  Ursache  dieser  heftigen  Krankheitsanfälle -
  unbekannt  geblieben,  wieder  hergestellt  wurde.
Der  Angeschuldete  hat  im  Laufe  der  Untersuchung  bekannt,  daß
er  aus  Aerger  und  Verdruß  darüber,  weil  er  seinem  Weibe  und
seinem  Schwager  nichts  habe  recht  machen  können,  dieselben  immer
still  mit  einander  geredet  und  es  ihm  geschienen  habe,  als  hetze  sein
Schwager  seine  Frau  gegen  ihn  auf;  überdieß  —  geleitet  von  der
Hoffnung  und  dem  Wunsche,  einen  Theil  des  Vermögens  seines
—  beschlossen  habe,  denselben  aus  der
Schwagers  zu  bekommen
Welt  zu  schaffen,  und  daß  er  in  dieser  Absicht  an  jenem  Abend  und
jenem  Morgen,  jedesmal  so  viel  „Mausnudeln"  als  er  mit  3  Fingern
habe  fassen  können,  an  den  Thee  gerieben  und  seinem  Schwager  zu
trinken  gegeben  habe;  daß  dieser  den  Thee  in  seiner  Gegenwart  getrunken, -
  und  sich  kurze  Zeit  darnach  heftig  habe  erbrechen  müssen.
Was  nun  den  Thatbestand  dieses  Versuches  des  Giftmordes
anbelangt,  so  liegt  zwar  der  Ausspruch  des  Gerichtsarztes  und  des
Medicinalcomités  dafür  vor,  daß  die  Zufälle,  wie  sie  von  dem
Damnificaten  und  dem  Zeugen  beschrieben  worden,  mit  dem  höchsten -
  Grade  der  Wahrscheinlichkeit  für  eine  Vergiftung
mittels  Arsenik  zeigen;  nachdem  aber  die  Theereste  sowohl  als  auch
*)  Erste  Messe.  Vergl.  oben  S.  28.
F.  A.  f.  d.  u.  a.  C.  R.  XXIX.  1.
Vorlage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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