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Acten Jacob Hillebrandt resp. den lehnrührigen Hof Hil.
bringhausen bei Brilon gelegen, betreffend, unter Anschluß
der betreffenden jüngeren Lehn-Acten, daß sich nach diesen
Lehn=Acten keiner als Lehn-Interessent unter dem Namen
Hillebrandt v. Atens vorfindet, wohl aber darin und
namentlich in dem Protokoll des Königl. Justiz-Amts von
2. April 1815 und dem in sine der jüngeren Lehn-Acten
befindlichen Auszuge aus dem ehemaligen Flurbuche ein LehnInteressent =
unter dem Namen Jacob Hillebrand v. Schäfers ¬
vorkömmt.
Uebrigens sind die Lehn-Acten nicht blos, um die vorgefallene ¬
Personenverwechselung zu berichtigen, sondern haupt,
sächlich darum beigelegt, um in Beziehung auf den, unter
mehrere Besitzer getheilten lehnrührigen Hof zu Hilbringhausen, ¬
den dem Königl. Justiz=Amte im Rescripte vom heutigen
Tage ad Nr 6219, die nähere Ermittelung der Lehnparzellen
und Feststellung der Nummern derselben in der Mutterrolle
betreffend, ertheilten Auftrag zu erledigen; worüber wir den
Bericht binnen 3 Monaten erwarten. Wir bemerken noch,
daß das Lehn Hilbringhausen, wegen seiner Vertheilung unter =
mehrere Lehn=Interessenten, zur Allodification geeignet
ist und es zweckmäßig erscheint, wenn der Lehnträger Jakobi,
im Einverständnisse der sämmtlichen Lehn-Interessenten, auf
Allodification gegen 10 Przt. des Werths, als Allodificationsumme ¬
anträgt.
Arnsberg, den 17. März 1835.
An
Königl. Preuß. Hofgericht.
das Königl. Justiz=Amt zu Brilon.
4.
1834 und 1835. Das Lehngericht zu Padberg bescheinigt, wie die
Lehngefälle von den Jnhabern der einzelnen Padberger Lehnparzellen, =
an den Hauptlehnträger zu entrichten sind.
A. Daß der Hauptvasall die Klage gegen die Detentoren =
der zum Lehn gehörigen Parzellen auf Berichtigung des