Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handelsgesetzkunde mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzherzogthum Oesterreich unter der Ens (Theil 2)

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mannschaft  aufgetragen,  dieses  Lohnwagenamt
sogleich  ganz  unter  ihre  Oberleitung  zu
übernehmen.
Reggsd.  19.  July  1810.
Wem  dieses  Lohnwagenamt  bey  der  nun  aufgelösten ¬
  Stadthauptmannschaft,  untergeordnet  werden
wird,  stehet  zu  erwarten.
Das  Lohnwagenamt  bestehet  übrigens  gegenwärtig
aus  einem  Einnehmer  mit  einem  Gehalte  von  800  fl.,
einem  Controllor  mit  400  fl.  Gehalt,  und  aus  2
Uebergehern,  jeder  mit  einem  Gehalte  von  250  fl.
Die  Amtsgeschäfte  des  Einnehmers  und
Controllors  bestehen:
a)  In  Ausfertigung  der  Licenzen.
b)  In  Einschreibung  der  Veränderungen  in
das  Standprotocoll.
c)  In  Führung  der  2  Journale  über  die  tägliche ¬
  Einnahme  und  Ausgabe.
c)  In  Verschreibung,  Eintragung  und  Abthuung ¬
  der  geschehenen  Zahlungen  in
den  Contibüchern.
e).  In  Ausziehung  der  Rückstände  aus  den
Contibüchern  und  Verfassung  des  monathlichen ¬
  Ausweises  derselben,  dann
1)  Verfassung  des  Verzeichnisses  über  die
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