51
mannschaft aufgetragen, dieses Lohnwagenamt
sogleich ganz unter ihre Oberleitung zu
übernehmen.
Reggsd. 19. July 1810.
Wem dieses Lohnwagenamt bey der nun aufgelösten ¬
Stadthauptmannschaft, untergeordnet werden
wird, stehet zu erwarten.
Das Lohnwagenamt bestehet übrigens gegenwärtig
aus einem Einnehmer mit einem Gehalte von 800 fl.,
einem Controllor mit 400 fl. Gehalt, und aus 2
Uebergehern, jeder mit einem Gehalte von 250 fl.
Die Amtsgeschäfte des Einnehmers und
Controllors bestehen:
a) In Ausfertigung der Licenzen.
b) In Einschreibung der Veränderungen in
das Standprotocoll.
c) In Führung der 2 Journale über die tägliche ¬
Einnahme und Ausgabe.
c) In Verschreibung, Eintragung und Abthuung ¬
der geschehenen Zahlungen in
den Contibüchern.
e). In Ausziehung der Rückstände aus den
Contibüchern und Verfassung des monathlichen ¬
Ausweises derselben, dann
1) Verfassung des Verzeichnisses über die
D 2