Moltzendorff (F. von), die Kürzungsfähigkeit der Freiheitsstrafen
und die bedingte Freilassung der Sträflinge in ihrem Verhältnisse zum Strafmasse ¬
und zu den Strafzwecken. 8. geh.
20 Ngr.
französische Rechtszustände, insbesondere die Resultate der
Strafgerichtspflege in Frankreich und die Zwangscolonisation von Cavenne.
Zwei Vorträge. 8. geh.
10 Ngr.
Höpfner (L.),
urf einer bürgerlichen Gerichtsordnung für Deutschland.
nebst dazu gegebener Begründung. 2. Ausg. gr. 8. geh.
Thlr.
Rechtsfälle zum Gebrauche eines Civil-Process-Practicum. Semester ¬
1—3 oder Fascikel 1—120. gr. 8. geh.
1 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf.
Op:
John (R. E.), Alitik des Preußischen Gesetz=Entwurfes über die Verantwortlichkeit ¬
der Minister nebst einem Gegen=Entwurfe. 2. unveränderte Auflage, gr. 8. geb.
15 Ngr.
(Aus der Allgem. Deutschen Strafrechtszeitung 1863 besonders abgedruckt.
Kaim (Is.), das Kirchenpatronatrecht, nach seiner Entstehung, Entwickelung
und heutigen Stellung im Staate, mit steter Rücksicht auf die ordentliche Collatur. Erster
Theil: die Rechtsgeschichte. gr. 8. geh.
1 Tylr. 22 Ngr. 5 Pf.
Revision der Sächsischen Rezesse von 1740 und 1835 mit dem Hause
Schönburg. gr. 8. geh.
1 Thlr. 15 Ngr.
heror
Knocke (C.), die Geisteskranken vor dem Schwurgerichte. Mit besondeter Rücksicht
auf die Zurechnung nach §. 30 und 60 des Criminal=Gesetzbuches für das Herzogthum
Braunschweig. gr. 8. geh.
15 Ngr.
(Aus der Allgem. Deutschen Strafrechtszeitung 1863 besonders abgedruckt.
Kritz (P. L.), Sammlung von Rechtsfällen und Entscheidungen derselben. -
Mit wissenschaftlichen Excursen versehen. 1—5 Bd. gr. 8. 10 Thlr. 6 Ngr.
Languet (H.), Vindiciae contra tyrannos. Ueber die gesetzliche Macht des
Fürsten über das Volk und des Volkes über den Fürsten. Nach der Ausgabe von 1580
bearbeitet von R. Treitschke. gr. 8.
1 Thlr.
1107.
Marezoll (Th.), das gemeine deutsche Criminalrecht, als Grundlage der neueren
deutschen Strafgesetzgebungen. 3. Auflage. gr. 8. geb.
3 Thlr.
Lehrbuch der Institutionen des römischen Rechts. 8. Aufl. gr.
8. geh.
2 Tylr. 15 Ngr.
hristMetzsch -
(H. A. von), die Vorschristen der Königl. Sächs. Strafproceßordnung
vom 11. August 1855, betreffend das Verfahren in gerichtsamtlichen Untersuchungen unter
Berucksichtigung der strafproceßrechtlichen Verordnungen und Entscheidungen
bis zum
Ende des Jahres 1858 bearbeitet. gr. 8. geh.
16 Ngr.
Osenbrü.
gen (E.), de jure belli et pacis Romanorum liber
singularis. -
8 maj.
15 Ngr.
Puchta (G. F.), Pandekten. Nach dem Tode des Verfassers besorgt von
A. F. Rudorff. 9. Aufl. gr. 8. geh.
4 Thlr.
Die Reichsgesetze in Portemonnaie=Format.
Verfassung des deutschen Reichs.
2 Ngr.
II.
Entwurf der Verfassung des deutschen Reichs nach der Uebereinkunft der Kronen
Preußen, Sachsen und Hannover.
2 Ngr.
III. Allgemeine Wechselordnung für Deutschland.
2 Ngr.
Schück (C. E.), die Einzelhaft und ihre Vollstreckung in Bruchsal
und Moabit. Nebst Grundrissplänen in Steindruck und Tabellen. 8. geh. 24 Ngr.
frSundelin ¬
(P.), Die Einigung des deutschen Strafprocezrechts auf der Grundlage ¬
der neuesten Particulargesetze. gr. 8. geh.
12 Ngr.
(Aus der Allgem. Deutschen Strafrechtszeitung 1863 besonders abgedruckt.
afra
ir
Allgemeine deutsche Strafrechtszeitung zur Folderung einheitlicher Entwickelung
auf den Gebieten des Strafrechtes, des Strafprocesses und des Gefängnißwesens,
sowie
für strafgerichtliche Medicin. Herausgegeben von Prof. Dr. Franz von Holtzendorff. ¬
Preis für den Jahrgang
4 Thlr.
(Erschienen Jahrgang I—IV [1861—1864); wird fortgesetzt.)
Treitschke (G. C.), alphabetische Encyclopädie der Wechselrechte
und Wechselgesetze. 2 Bände. gr. 8.
Thlr.
Unterholzner (K. A. D.), ausführliche Entwickelung der gesammten
Verjährungslehre, ¬
nach den gemeinen in Deutschland geltenden Rechten. 2. Auflage.
bearbeitet ¬
von Th. Schirmer. 2 Bände. gr. 8. geh.
Thlr.
——
quellenmäßige Zusammenstellung der Lehre des römischen Rechts
von
den Schuldverhältnissen mit Berücksichtigung der heutigen Anwendung,
Herausgegeben
von Ph. E. Huschke. 2 Bde. gr. 8.
7 Thlr. 21 Ngr.
Druck von G. Pätz in Naumburg a. S.