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Wenn der Richter über Ehre, zeitliche Güter, -
und andere schaͤtzenswerthe Erfordernisse der
menschlichen Glückseeligkeit absprechen soll; so
gehört schon viele Kenntniß und ein durchaus
rechtschaffener Charakter dazu, wenn an seinem
Urtheile nicht menschliche Schwaͤche Antheil nehmen -
soll.
Noch weit wichtiger ist aber der Posten, wo
über das kostbarste Guth, Freyheit und Leben
der Staatsbuͤrger, der Stab gebrochen werden
soll. Hier kreuzen sich menschliche Gefühle und
Empfindungen fast ins Unendliche, und es gehört
gewiß viel Geisteskraft dazu, diese Empfindungen -
nicht herrschen, ihnen nicht so weit Macht
zu lassen, daß sie zu Ungerechtigkeiten gegen den
Staat verleiten, welcher strenge Handhabung
seiner
„fen. Vor seinem Tribunal gilt kein Ansehen
„der Person: er sieht in den Armen und Rei¬„chen, -
in den Hohen und Niedern nichts
„als Menschen. Jnnig vertraut mit dem Geist
„der Gesetze, tödet er nie durch den Buchsta=„ben, -
und hat edle Freymüthigkeit genug, ge¬„gen -
gefühllose Förmlichkeit und kaltes System,
„auf die Seite der Menschheit zu treten. Jede
„Untersuchung ist ihm ein ernstes, ein wichti=„ges -
Geschäft, das er nie, ohne sich gesamm=„let -
und durch prüfendes Nachdenken vorbe=„reitet -
zu haben, anfängt, und mit Sanft=„muth -
und Weisheit führt, um es, wie im¬„mer -
sein Ausgang sey, doch mit Beruhigung
„beendigen zu können.
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte
DFG