Inhaltsverzeichnis : Neues juristisches Journal (Bd. 1, H.1 (/4) (1799/1800))

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Wenn  der  Richter  über  Ehre,  zeitliche  Güter, -
  und  andere  schaͤtzenswerthe  Erfordernisse  der
menschlichen  Glückseeligkeit  absprechen  soll;  so
gehört  schon  viele  Kenntniß  und  ein  durchaus
rechtschaffener  Charakter  dazu,  wenn  an  seinem
Urtheile  nicht  menschliche  Schwaͤche  Antheil  nehmen -
  soll.
Noch  weit  wichtiger  ist  aber  der  Posten,  wo
über  das  kostbarste  Guth,  Freyheit  und  Leben
der  Staatsbuͤrger,  der  Stab  gebrochen  werden
soll.  Hier  kreuzen  sich  menschliche  Gefühle  und
Empfindungen  fast  ins  Unendliche,  und  es  gehört
gewiß  viel  Geisteskraft  dazu,  diese  Empfindungen -
  nicht  herrschen,  ihnen  nicht  so  weit  Macht
zu  lassen,  daß  sie  zu  Ungerechtigkeiten  gegen  den
Staat  verleiten,  welcher  strenge  Handhabung
seiner
„fen.  Vor  seinem  Tribunal  gilt  kein  Ansehen
„der  Person:  er  sieht  in  den  Armen  und  Rei¬„chen, -
  in  den  Hohen  und  Niedern  nichts
„als  Menschen.  Jnnig  vertraut  mit  dem  Geist
„der  Gesetze,  tödet  er  nie  durch  den  Buchsta=„ben, -
  und  hat  edle  Freymüthigkeit  genug,  ge¬„gen -
  gefühllose  Förmlichkeit  und  kaltes  System,
„auf  die  Seite  der  Menschheit  zu  treten.  Jede
„Untersuchung  ist  ihm  ein  ernstes,  ein  wichti=„ges -
  Geschäft,  das  er  nie,  ohne  sich  gesamm=„let -
  und  durch  prüfendes  Nachdenken  vorbe=„reitet -
  zu  haben,  anfängt,  und  mit  Sanft=„muth -
  und  Weisheit  führt,  um  es,  wie  im¬„mer -
  sein  Ausgang  sey,  doch  mit  Beruhigung
„beendigen  zu  können.
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
            
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