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Von einer einzigen Parzglg. Kap.XIV.§.308.
Also ist das allgemeine Integral der (1.) nämlich
5) X-+y-+22-4-Uy-+9. — 0, wo 0 Xy, 0= X-+-y ist,
gefunden.
Beispiel 4. Hat man von der Parzialgleichung
1) X(922, —201117 y4022,) = 2(0z, —dz,)(X(Oz, —dz,)-2)
das allgemeine Integral der Form nach
z = XV
gefunden; so giebt das Verfahren des Textes zur Bestimmung von 6
eine Gleichung, welche, wenn man wiederum statt o setzt, in
3)
920, +020,—2010y
und
4) (9o, —d0,)2 —0 d. h. 00 —d0, —0 d. h. 0 =X-y.
zerfällt. Diesmal werden die beiden Werthe von o einander gleich; also
ist diesmal das allgemeine Integral
z= X.(o-yt-g.), Wo 0 =X+y ist,
und es bleibt nun noch übrig o dazu zu finden, während dieses o eine
Funktion von x, y und z seyn kann.
§. 308. Zusatz.
Hat man aber gefunden, daß die zweite Form des allgemei
nen Integrals statt finde, nämlich
wo
W.yee — 0,
V— O-V. -9.
und in der Regel o bereits dazu gefunden worden ist; so findet
man nun leicht, dadurch, daß man für diese Form denselben im
vorhergehenden (§. 307.) beschriebenen Weg betritt, auch co dazu.
Man kann dabei 7 — 1 auch 9 =1 oder 9.=0, oder rc.
wählen. Ja man kann 1 und 9, ganz allgemein lassen, und
nachher die Endgleichung, wegen der Willkührlichkeit dieser
und 9 und do und 91 und 920 und 9*, in mehrere einzelne
zerfällen, wodurch sich c' in einzelnen Fällen noch leichter ergiebt.
Setzt man in dem letzten Beispiel (4.) das vorhergehende (§. 307.)
V = 0-+-0 — 0+X-+-Y, oder auch bloß » = 6'--1;
so hat man als besonderes Integral