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Von der Auflösung Kap. X. §. 239.
zeln jetzt solche allgemeine Quadratwurzeln gesetzt werden, wenn
man nur die Einschränkung beobachtet 1) daß alle vorkommen
den Potenzen, Wurzeln und Logarithmen eine Bedeutung bereits
bekommen haben, 2) daß unter jeder solchen Form wie Va, ei
ner, aber nicht jeder beliebige der beyden Werthe dieser allgemei
nern Wurzel verstanden werde.
Namentlich mögen diese letztern Formeln in ihrer jetzigen Ge
stalt hier noch Platz nehmen.
Es ist nämlich
1) 1(ab) = Va-Vb,
2) V(a:b) = Va:Vb,
3) V(ar) = a2
4) V(an) = (Va)",
5) ab = V(a2.b),
6) Va:b = V(a:b2),
7) a:b = V(a2:b).
Anmerkung.
Man muß aber, um keinen unrichtigen Begriff
von der Gültigkeit dieser Formeln aufzufassen, wohl erwägen, was (§.
238.) von diesen Quadrat=Wurzeln gesagt ist. -- Hat man daher z. B.
die Gleichung
Vab = Va-Vb,
so gibt der Ausdruck rechts, mit 2 potenzirt, erst (Va-Vb)2, dann
(Va)2.(Vb)2, dann ab; d. h. welchen ihrer beyden Werthe Va und
Vb auch vorstellen mögen, so gibt das Produkt
Pa-Vb
doch immer einen Ausdruck, der mit 2 potenzirt, ab gibt; so daß also
das Produkt Va-Vb doch nothwendig immer ein Werth der Vab
seyn uuß. Die Gleichung
Vab = Va-Vh
lehrt daher bloß, daß einer der Werthe von Vab gleich sey, dem Pro
dukte von einem der Werthe von Va, mit einem der Werthe von Vb;
dagegen lehrt sie nicht: daß jeder beliebige Werth von Vab
gleich sey, dem Produkt aus jedem beliebigen Werthe von V/a,.
mit jedem beliebigen Werthe von Vh.
Dasselbe gilt von den übrigen Gleichungen des vorstehenden Para
graphen.