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im Allgemeinen.
Kap. IX. §.229.
§. 229. Zusatz.
Sind nur m einfache und wirklich von einander unabhän
gige Gleichungen zwischen einer größern Zahl n von Unbekannten
gegeben, so kann man m von den n Unbekannten in die n—m
übrigen ausdrücken. Diesen n—m übrigen kann man nun ganz
beliebige Werthe beylegen, und erhält jedesmal die zugehörigen
Werthe der erstern m Unbekannten, so daß die angenommenen
und die dazu gefundenen Werthe aller n Unbekannten, den gege
benen m Gleichungen ein Genüge leisten.
So oft also weniger Gleichungen gegeben sind, als Unbekann
te, diese Gleichungen aber einfache sind und sich dabey nicht wi
dersprechen, so oft kann man für die Unbekannten nach Willkühr
eine beliebige unendliche Menge von Auflösungen entwickeln, die
in so ferne sie zusammengehörige sind, den gegebenen Gleichungen
ein Genüge leisten.
Anmerkung. Dasselbe gilt aber nicht bloß von den einfachen
sondern auch von beliebigen algebraischen Gleichungen, so wie auch
von den transcendenten, unter der Voraussetzung jedoch, daß die nöthi
gen Auflösungen wirklich entwickelt, oder doch als möglich gedacht wer
den können.
Beispiel 1. Ist gegeben die Gleichung
ax--by = c,
zwischen den beyden Unbekannten x und y, so findet man z. B.
x
wo y jeden beliebigen Werth repråsentirt.
Setzt man nun z. B.
y = , so wird x
und diese beyden Werthe von x und von y leisten der gegebenen Glei
chung ein Genüge. - Hätte man statt y einen beliebigen andern Werth
gesetzt, so würde man auch für x einen andern Werth erhalten, und
beyde zusammengehörigen Werthe würden der Gleichung wiederum ein
Genüge geleistet haben.
Beispiel 2. Ist gegeben die Gleichung
ax-+by-cz = d
d-by—cz
zwischen den 3 Unbekannten x, y, z, so findet man z. B. X
wo y und z jeden beliebigen Ausdruck repräsentiren.