Gemischte Zahlen=Verbind. Kap. VI. §. 151.
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ß) mit Anwendung der Sätze (§. 11. Nr. 4. §. 45. Nr. 4.
und §. 135. Nr. 4.), daß nämlich Gleiches mit Gleichem
durch Addition, Subtraktion, Multiplikation, Division, Po
tenzirung, Radikation und Logarithmation verbunden, wie
derum Gleiches gibt; endlich
7) in Verbindung mit dem Satze (§. 9.), daß wenn zwey Aus
drücke einem dritten gleich sind, solche dann auch unter
sich gleich seyn müssen.
§. 151. Zusatz.
So wie aber diese Gleichungen der Potenzen, Wurzeln und
Logarithmen bis jetzt erwiesen worden sind, dürfen sie nur dann
angewandt werden, wenn man durchaus lauter wirkliche (positive
ganze) Zahlen hat; und es muß daher wiederum versucht wer
den, nachzuweisen, daß man dasselbe Operiren des (§. 150.) ganz
allgemein kann Statt finden lassen, so daß man sich nicht mehr
um die Bedeutung der einzelnen Buchstaben bekümmert, und mit
der Ueberzeugung, daß man dadurch nie zu Widersprüchen geführt
werden könne.
Jetzt indessen, wo alle 7 Operationen in beliebiger Verbin
dung mit einander vorkommen, hat man nicht bloß zu fürchten,
daß man mit der Zahl selbst, sondern auch, daß man mit allen
den frühern speziellen Zahlformen, welche das allgemeine Auffassen
der Differenz und des Quotienten eingeführt hat, und welche wir
(§. 111.) unter dem Namen der reelen Zahlen zusammengefaßt
haben, nicht in Widerspruch gerathen könne, wenn man das
(§. 150.) angedeutete Operiren ganz allgemein beybehalten wollte,
so daß die Potenz ab, die Wurzel Va und der Logarithme a?b
bloße Rechnungsformen wären, und die Gleichungen bloß lehrten,
wie sich diese 7 Operationen zu einander verhalten.
Anmerkung. Um aber zu der Ueberzeugung zu gelangen, daß man
nicht mit den reelen Zahlen in Widerspruch gerathen werde, wenn
man das (§. 150.) beschriebene Ableiten der Gleichungen so ganz allge
mein Statt finden lassen wollte, muß man untersuchen