§. 905.
Von der Aufsaugung.
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rung in das Blut bestimmt sind, also in der Regel und unter
normalen Verhältnissen der Einsaugung vorstehen und nicht ohne
Grund Saugadern genannt werden. d) Übersehen wir die oben d.
(§.902. fg.) angeführten Beobachtungen, so finden wir, daß der
Chylus und das Wasser in der Regel und vielleicht für immer
in die Lymphgefäße übergeht, daß Salze oftmahls, Färbstoffe,
Riechstoffe und Metalloxyde selten, die meisten Gifte aber nie
mahls von denselben, sondern nur von den Venen aufgenommen
werden. Die Lymphgefäße zeigen demnach eine vorzügliche Ver
wandtschaft zu solchen Stoffen, die zu normalen Bestandtheilen
des Blutes umgewandelt werden können, während das dem Or
ganismus Fremdartige hauptsächlich von den Venen eingesogen
wird, wie dies bereits Grimaud (Nr. 98. II. p. 257), Tie
demann (Nr. 222. S. 65. 81), Fohmann (Nr. 733. S. 8)
Krimer (Nr. 511. S. 80), Collard de Martigny (Nr. 216.
VIII. p. 205), Westrumb (Nr. 243. 1827. S. 530), Mayo
(commentaries p. 44), Müller (Nr. 673. 1. S. 264) und
Andere anerkannt haben. Mehr problematisch ist es, wenn
Westrumb (a. a. O. S. 533) behauptet, daß die Lymphgefäße
nur im krankhaften oder widernatürlich gereizten Zustande der An
eignung widerstrebende Substanzen aufnehmen, und Brugmans
(Nr. 730. p. 58) eben so ihre Einsaugung des Blatterngiftes als
Folge der durch dieses erregten Entzündung betrachtet: denn ver
möge einer natürlichen Verwandtschaft mit animalischer Substanz
können diese Gefäße auch manche animalische Gifte an sich ziehen.
Fassen wir aber den teleologischen Gesichtspunct auf, so können
wir wohl sagen, daß die entsprechenden Stoffe dem Lymphsysteme
überwiesen sind, um innerhalb desselben umgewandelt und an
geeignet zu werden, das Fremdartige dagegen den Venen zufällt,
damit es, in die Arterien übergeführt, durch die Secretionen bald
wieder aus dem Organismus entfernt werde. Nach Trevira
nus (Nr. 808. S. 15) sollen Kampher, Färbstoffe u. s. w. bei
Pflanzen nicht in die nur Verwandtes aufnehmenden Intercellu
largänge, sondern nur in das röhrige Gewebe des Holzes dringen;
und nach einer Beobachtung von Doubray (Nr. 196. XLV.
S. 201) scheidet die Pflanze die eingesogene giftige Substanz wie¬