Full text: Sechster Band (6)

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Siebzehntes Buch. 
§. 905. 
gemäß beruht denn auch das Wesen der Einsaugung auf der, 
wenn auch in verschiednem Grade, dennoch aller Materie über 
haupt gemeinsamen Durchdringbarkeit, in einer durch den Begriff 
des Organismus bestimmten Form. Dies ist längst anerkannt 
worden, z. B. von Cruikshank (Nr. 727. I. S. 9. 98), der 
die Einsaugung für eine Durchschwitzung durch Attraction von 
Haarröhrchen erklärt, die jedoch nicht bloß nach physischen Ge 
setzen vor sich geht, und von Wedemeyer (Nr. 529. S. 454), 
der sie als einen nach physischen Gesetzen unter dem Einflusse des 
Lebens erfolgenden Hergang betrachtet. Wenn die Gewohnheit, 
physische Erscheinungen auf die an den Apparaten der Physiker 
angestellten Beobachtungen zu beziehen, es mit sich brachte, daß 
man die bei der Einsaugung wirksame Anziehung als Capillarität 
bezeichnete, so konnte man verleitet werden, die Einsaugung für 
einen von physischen Erscheinungen ganz verschiednen Hergang zu 
halten, weil sie nicht nach denselben Gesetzen erfolgt, wie die An 
ziehung der gläsernen Haarröhrchen; daß letztre z. B. keine Feuch 
tigkeit aus der Luft an sich ziehen, führt Ontyd (Nr. 730. p. 
17) als Grund für den rein vitalen Charakter der Einsaugung 
an, da doch sowohl unorganische als auch todte organische Sub 
stanzen hygroskopisch sind. Wenn warme Umschläge von Kleien 
oder Bohnenmehl auf wässerigen Geschwülsten nach einiger Zeit 
von Feuchtigkeit durchzogen sind, so hat die Lebensthätigkeit offen 
bar nur einen beschränkten Antheil daran, und umgekehrt tränken 
sich auch organische Gebilde mit angebrachter Feuchtigkeit, unab 
hängig vom Leben (§. 833). Die vollständige Einsaugung aber, 
d. h. die Leitung auf organischem Wege zum Blute, ist eine Le 
benserscheinung, die vermöge des partiellen Lebens (§. 634. F. o) 
auch nach dem Tode vorkommt (Nr. 727. II. S. 29), aber dann 
viel langsamer vor sich geht (Nr. 196. IV. S. 164), nicht lange 
dauert (Nr. 735.. p. 63) und überhaupt nur als Ausnahme von 
der Regel beobachtet wird (Nr. 730. p. 27 sqq.). a) Wie die 
Ausdünstung nach physischen Gesetzen erfolgt (§. 882. C), und 
nach dem Tode fortdauert (§. 634. g), aber unter dem Einflusse 
des Lebens ungleich stärker ist (§. 882. D), so gilt Aehnliches 
auch von der Einsaugung. Sie kann lebhaft sein auch ohne
	        
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