§. 966.
Vom Athmen.
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weiterungen der Luftröhre, welche nach innen Falten schicken, so
daß dadurch größere oder kleinere Zellen gebildet werden, und so
mit eine Übergangsstufe von Kiemenhöhlen zu Lungen gegeben ist.
k) Bei den Vögeln bestehen die Lungen zuerst aus einer Verzwei= k.
gung der Luftröhrenäste, die aber nicht baumförmig sich zertheilen,
sondern ohne merkliche Abnahme ihres Durchmessers durch die
Lungen sich erstrecken und nur seitlich Zweige abgeben; die engern
dieser Zweige sind alle von gleichem Durchmesser, zertheilen sich
nicht weiter und bilden unter einander zählreiche Anastomosen; an
ihren Enden sitzen seitliche gefäßreiche Ausstülpungen als Lungen
bläschen auf, in welchen das Athmen seinen eigentlichen Sitz hat.
Übrigens sind die Lungen klein, die Brusthöhle nicht ausfüllend,
an die Rückenseite derselben geheftet, nur an ihrer vordern und
u untern Fläche von der sich herüber spannenden serösen Membran
a der Rumpfhöhle überzogen; aus ihrer untern und hintern Fläche
gehen Öffnungen der Luftröhrenzweige in die Luftsäcke. 1) Bei 1.
den Mammalien sind die Lungen größer, wie sie denn beim Men
schen 15, beim Vogel hingegen nur ½0 der ganzen Körpermasse
ausmachen; sie füllen sammt dem Herzen die Brusthöhle aus,
u und sind als selbstständige Organe in Säcken des Brustfells ein
geschlossen, so wie durch ein vollständiges Zwerchfell von der Bauch
höhle geschieden. Die Luftröhrenäste verzweigen sich baumförmig;
die feinsten Endzweige zertheilen sich in mehrere, dicht an ein
ander liegende, halbkuglige, von Blutgefäßen umstrickte Lungen
Abläschen, welche nach Krause (Nr. 597. I. S. 474) beim Men
bschen 0,125 bis 0,166 Linie im Durchmesser haben, und mit
dem Endzweige, auf welchem sie sitzen, und dem sie umgebenden
SZellgewebe ein Läppchen von etwa ½ Linie im Durchmesser bil
den. Nach Gurlt (Nr. 780. S. 168) sind sie bei Pflanzen
iffressern kleiner als bei Fleischfressern; an aufgeblasenen und ge
trockneten Lungen maaßen sie beim Schweine 0,072 bis 0,077
Linie, beim Rinde 0,077 bis 0,087, beim Pferde 0,077 bis
(0,093, beim Hunde 0,077 bis 0,248.
§. 967. Bei der Massenathmung (§. 964. b) wird die or
tganische Substanz noch nicht durch eigne Organisationsver
chältnisse in Berührung mit dem äußern Medium gebracht. Wo