Full text: Dritter Band (3)

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Von der Geburt. 
Leben getreten sind, theils weil der Fruchtkuchen seine lebendige 
Wechselwirkung mit dem Geborenen aufgegeben hat; der eigentliche 
Grund liegt also in der Bedeutung beider Organe und im Über 
gange von äußerer, pflanzlicher zu innerer, animalischer Athmung. 
c) Dabei sind aber die mechanischen Verhältnisse nicht zu übersehen, 
welche der Stillung des Blutflusses zu Hülfe kommen. Die durch 
schnittenen Nabelarterien verkürzen sich vermöge ihrer Contractilität 
und ziehen sich von der Schnittfläche zurück, so daß ihre Mündun 
gen von der umgebenden Sulze einigermaaßen geschlossen werden; 
und dies ist um so mehr der Fall, wenn keine glatte Schnittfläche 
gegeben ist, sondern durch Zerreißen oder Abbeißen des Nabelstranges 
die Gefäße ungleich gerissen und gequetscht sind. So kann auch der 
mechanische Andrang durch die Hüftarterien die ihm entgegenstehen 
den vitalen Momente überwältigen und eine gefährliche, selbst tödt 
liche Blutung herbeiführen, einerseits wenn das Kind noch nicht 
völlig reif, also auch der Andrang des Blutes zum Fruchtkuchen noch 
zu lebhaft, andererseits wenn die Blutmenge und die Strömung 
durch die absteigende Aorta zu stark ist, oder endlich wenn der Na 
belstrang zu nahe am Nabel abgeschnitten ist. Nach Zerschneidung 
des Nabelstranges nämlich führen die Nabelarterien anfangs noch 
Blut bis zum Nabel, und ihre Pulsation verbreitet sich auch über 
eine Strecke ihres jenseit desselben liegenden Theiles; liegt nun die 
Schnittfläche nahe am Nabel, so kann auch leicht Blut herausge 
trieben werden. Daher erfolgt bei Thieren schon darum keine ge 
fährliche Blutung, weil der Nabelstrang in der Nähe des Frucht 
kuchens zerreißt (§. 499, a). Wenn Fantoni (Nr. 95. VIII. 
p. 441) zuerst vermuthete, daß die Unterbindung des menschlichen 
Nabelstranges überflüssig sey, und I. H. Schulze (Nr. 434.V. 
p. 585 sqq.) dies weiter ausführte, so hatten sie insofern Recht, 
als sie einen völlig naturgemäßen Zustand voraussetzten; nicht aber, 
insofern die Vorsicht gebietet, den nachtheiligen Wirkungen eines 
vielleicht unmerklich eintretenden abnormen Verhältnisses durch ein 
unschädliches Mittel vorzubeugen. Wenn aber das Kind blutreich 
genug ist, um einigen Blutverlust bei Durchschneidung des Nabel 
stranges vertragen zu können, so war es wieder eine Übertreibung, 
wenn man meinte, es sey nicht nur die von selbst dabei erfolgende
	        
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