350
6 361.
Sollen demnach diese Körper zu einander ad
dirt, von einander subtrahirt, mit einander multi
plizirt und dividirt werden, so werden die Durch
oder Halbmesser ihrer Grundflächen, wenn sie
nämlich gleiche Höhen haben, zu einander addirt,
von einander subtrahirt u. s. w. wie solches in den
89 220—223 bei den Kreisen geschehen ist.
Von dem Kegel oder Conus.
§ 362.
Da der Kegel den dritten Theil von einer
Walze ausmacht, welche mit ihm gleiche Grund
fläche und Höhe hat, so wird dessen kubischer In
halt dadurch gefunden, daß man seine Grundfläche
durch seine Höhe multiplizirt und das Produkt
davon durch 3 dividirt.
§ 363.
Zusatz. Da die Grund¬
fläche dieses Körpers eben
falls eine Kreisfläche ist, so
muß auch solche nach den
Regeln, nach welchen eine
Kreisfläche berechnet wird,
hier berechnet werden.
Es sei zu dem Ende der
.
Durchmesser AB der Grund¬