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Auflösung. Man
trage den Halbmesser
6 des gegebenen Kreises
ob in dem Umfange
desselben umher und
verbinde die Thei
lungspunkte a, b, d,
e, f und g durch ge
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rade Linien, so wird
d
das reguläre Sechseck
gehörig gebildet sein.
Beweis. In einem regulären Sechsecke ist
sowol der Mittelpunktswinkel c, wie auch der halbe
Polygonwinkel y —60 ; daher macht jedes Dreieck
in dem regulären Sechsecke ein gleichseitiges Drei
eck aus. Und da alle Seiten bei diesem Dreiecke
sich gleich sind, so muß auch jede Seite des re
gulären Sechsecks gleich dem Halbmesser des Krei
ses sein, daher läßt sich dieser 6mal genau in
demselben umhertragen.
§ 199.
Zusatz. Wird die Sehne eines Kreises durch
eine senkrechte Linie in zwei gleiche Theile getheilt,
so theilt sie auch den dazu gehörigen Bogen in 2
gleiche Theile. Wird demnach die Seite ab des
Sechsecks, welche gleich der Sehne des Kreises
ist, worin solches aufgerichtet steht, in 2 gleiche
Theile getheilt, so wird auch der dazu gehörige
Kreisbogen in 2 gleiche Theile getheilt; und wird
hierauf eine Sehne von a nach o gezogen, so ist