Objekt : Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft (Jg. 3 = Bd. 5 (1839))

12. Miscellen

12.1. Der 24. October 1838.

176

V. Mi s ce 11 e i».

1. Der 24. October 1838.
Im Maihefte des Jahrganges 1838. der Jahrbücher ist S. 481.1k. ein ausführ-
licher Bericht über die Feier abgestattet worden, welche den 10. Mai d. J., den
Tag, an welchem Hugo vor fünfzig Jahren das Doctorat erlangt hatte,#in selten
schonerund würdiger Weise verherrlichte. An diesen Tag reiht sich jetzt ein
zweiter Jubeltag für den gefeierten Mann, der 24. October, an welchem ihm vor
fünfzig Jahren eine ausserordentliche Professur der Rechtswissenschaft übertra-
gen wurde. Es wird unsern Jahrbüchern zur Zierde gereichen, wenn sie auch
der Feier dieses Tages gedenken, zur doppelten Zierde aber, da sie es mit den
eigenen Worten des Jubilars thun können. Oie Göttingschen gelehrten Anzeigen
enthalten nämlich im 111. Stück vom 5. November 1838. 8.1161—1163. folgen-
den Aufsatz:
„Vom 24. October 1188. ist das Rescript dalirt, wodurch ,,,,auf Sr. Königl.
Majestät und Churfürstlichen Durchlaucht allergn. Specialbefehl" " der Univer-
sität die Ernennung des Unterz, zum ausserordentlichen Professor der Rechte
bekannt gemacht-wurde , und darnach ist denn in unsers Herrn Univ. - R.
Oesterley viertem Rande der Pütter-Saalfeld’schen Geschichte, diese Be-
gebenheit adch bei ihm genauer angegeben, als es in den vorigen Bänden bei den
da genannten Männern geschehen war, wo man die Mühe dieser Nachforschung
gescheut und sich immer mit dem Jahre begnügt hatte, den Geburtstag und bei
Verstorbenen den Todestag ausgenommen. Selbst,bei den, erst in neueren Zeiten
aufgekommenen oder doch viel häufiger gewordenen, vom Zufalle eines längeren
Lebens abhängigen, Feierlichkeiten und Ehrenbezeugungen nach Ablauf eines
halben Jahrhunderts, sah man nicht so genau auf den Tag, den man so selten,
und vollends früh genug, wusste, nur dass die schon früher gewöhnlich gewor-
dene Erneuerung des Diploms beim Doctorjubiläum dasselbe Datum hatte, wie
die Promotion selbst. Dem Unterz, ist nun bei seinem Doctorjubiläum so viele
Gnade und Ehre (Gott. gel. A. St. 85, wo ein Glückwunsch, in Patentformat, der
Facultäl zu Basel noch nicht genannt sein konnte, u. 86) auch öffentlich er-
wiesen worden, dass es gewiss keiner besondern Bescheidenheit von seiner Seite
bedurfte, um diese auch, wie es zum Theü ausdrücklich gesagt war, auf die
Erinnerung an seine Ernennung zum Professor zu beziehen, welche ja schon
früher vom Könige genehmigt worden war, auf welche er schon bei seiner Pro-
motion gegründete Aussicht hatte, und welche er natürlich erst später erfuhr,
dass sie erfolgt sei als an dem erwähnten Tage der wirklichen Ausfertigung, wie
denn vollends die Vollziehung in dem gewöhnlichen Sinne, d. h. die Beeidigung
und der Antritt der Professur sich noch mehr verzögerte. Dessen ungeachtet hat,
um auch hier nur von dem zu sprechen, was durch den Druck gewissermaassen
öffentlich geworden ist, die Freundlichkeit seiner juristischen Collegen auf einer
andern Universität auch den 24. October ihm eine Ehre erwiesen, wie sie ihm
wenigstens aus der nur etwas altern Gelehrtengeschichte nicht bekannt ist. Die
Juristenfacultät-Zn Bonn hat ein Glückwunschschreiben an ihn drucken lassen,
und der Decan derselben, Herr Prof. Böcking, hat ins Besondere ein Stück der
von ihm bearbeiteten, noch unter der Presse befindlichen, vollständigen, notitia
dignitatum, nämlich praepositurae magistri militum praesentalium a parte

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