Metadata : Stabel, Anton von: Institutionen des französischen Civilrechts (Code Napoléon)

§  2.  Rechtsgeschichtliches.
erleichtert  werden,  seine  Verhältnisse  nach  Belieben  zu  begründen
und  zu  gestalten.
Die  mit  dieser  Aufgabe  betrauten  Männer  waren  —  nach
dem  Urtheile  französischer  Schriftsteller  —  mehr  Praktiker  als
gründliche  Theoretiker,  mehr  vertraut  mit  der  Anwendung  des
Rechts  in  einzelnen  Fällen,  als  mit  den  allgemeinen  durchgreifenden ¬
  Rechtsgrundsätzen,  welche  die  Rechtsanwendung  leiten
und  beherrschen  müssen.  Statt  in  ihrer  Arbeit  stets  von  den
höchsten  Ideen  und  Grundgedanken  des  Rechts  getragen  zu
werden,  schwebten  ihnen  mehr  nur  einzelne  praktische  Fälle  vor,
die  sie  nicht  immer  von  dem  Standpunkte  der  obersten  Rechtsregeln ¬
  zu  behandeln  wußten,  wie  die  römischen  Juristen.
Schon  im  Februar  1801  hatte  die  Commission  einen  Entdas ¬
  erste  Project  —  ausgearbeitet.  Nach  eingeholtem
wurf
Gutachten  der  Gerichtshöfe  wurde  derselbe  einer  Berathung  im
Staatsrath  unterzogen  und  durch  die  hier  vorgeschlagenen  Aenderungen ¬
  entstand  das  zweite  Project,  welches  sodann  im  Plenum
des  Staatsraths  unter  vielfacher  Theilnahme  Napoleons  an  den
Discussionen  berathen  wurde.  Das  Resultat  war  ein  dritter
Entwurf,  welcher  titelweise  dem  gesetzgebenden  Körper  zur  Gutheißung ¬
  vorgelegt  wurde.
Aber  schon  die  ersten  Titel  fanden  starke  Opposition  und
sie  wurden  von  der  Regierung  zurückgezogen,  um  einen  anderen
Weg  zum  Ziele  zu  versuchen.  Der  gesetzgebende  Körper  ernannte
einen  Ausschuß,  welcher  mit  den  Regierungskommissären  ins  Benehmen ¬
  trat  und  verhandelte.  Durch  wechselseitiges  Nachgeben
kam  ein  viertes  Project  zu  Stande,  welches  dem  gesetzgebenden
Körper  titelweise  zur  Annahme  oder  Verwerfung  der  Vorlage
im  Ganzen  (en  bloc)  mitgetheilt  und  von  den  Rednern  der  Regierung ¬
  und  des  Ausschusses  erläutert  und  befürwortet  wurde.
Die  genehmigten  Titel  gelangten  sofort  einzeln  zur  Verkündung
als  Gesetz  und  wurden  durch  ein  Einführungsgesetz  vom  21.
März  1804  zu  einem  ganzen  Gesetzbuch  vereinigt,  das  den
Namen  Code  Napoléon  erhielt.
Durch  Eroberung  und  Einverleibung  deutscher  Ländergebiete ¬
  ist  das  neue  französische  Recht  auch  in  diesen  zur  Geltung
            
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