§ 37.
I. Die Rechte.
119.
resoentweder -
in den Mängeln des Rechtes des Vormanns
—
luto iure concedentis resoluitur ius concessum"),
oder in dem Inhalt des Uebertragungsgeschäfts,
nach seiner schematischen Natur*).
oder nach den beigefügten besonderen Bestimmungene).
—--Dergestalt -
können revokabel werden neben dem Eigentum*)
alle andern dinglichen Rechte einschliesslich der Hypotheken
und Grundschulden 3); desgleichen die originären und abgeleiteten ¬
Rechte an unkörperlichen Sachen*); seltener Obligationen ¬
i); Familienrechte gar nichtk).
den "revokabeln" beizuzälen; es scheint aber zweckmäsziger, die
reszissibeln" Re
dere
Gruppe zu behandeln. Dagegen
chte als bes
son
—
mag noch ausdrücklich bemerkt werden, dass bei der “Revokation"
um Besteller zu
keineswegs immer an eine Rückkehr des Re
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-. -
-..
denken ist, auch bei vertragsmäsziger Revokabilität nicht, man gedenke ¬
der Dos und der Vergabungen im Soldatentestament.
c) 1. Das R. des Vormanns war zeitlich beschränkt; 2. es war ein
schwächeres R. und das stärkere wird geltend gemacht; 3. es war
—
jel, und die Reszission erfolgt. Hierher gehören auch die Fälle,
reszissib
—
wenn ich vom Erben des Toterklärten gekauft habe und der Toterklärte ¬
danach heimkehrt, und wenn ein näherer Erbe der ausgeschlagen ¬
hatte sich dawider restituiren lässt.
d) Wie bei Dos, donatio mortis causa.
e) Zeitbestimmungen jewelcher Art, vgl. § 111.
*) Beil. I.
g) Beispiel einer wegen Reszissibilität des Mutterrechts revokabeln ¬
Grundschuld RE. IX 17.
h) Insonderheit bei Uebertragung derselben auf Zeit: doch lassen
sich, da die Rechte an unkörperlichen Sachen vererblich sind, unschwer
auch solche Fälle auffinden, wo die Revokabilität auf Mängeln im
Recht des Vormanns beruht.
i) Unechte Revokabilität ist bei Obligationen ganz unbedenklich,
aber auch die echte muss angenommen werden: z. B. der Testäments+ ¬
erbe hat eine ererbte Fordrung cedirt, nachher aber warend diese
Forderung noch besteht wird das Testament reszindirt. Absichtliche
Bestellung revokabler Obligationen wird selten einen vernünftigen
Grund haben, doch könnte Jemand eine Rentenforderung konstituirt
oder eine schon vorhandene cedirt werden, bis er ein gewisses Alter
zweifellos dass die konerreicht, ¬
eine Stellung erlangt u. s. w.;
stituirte alsdann one weiteres erlöschen würde, dass gültig ausgemacht
sein könnte die cedirte solle zurückcedirt werden; warum sollte die
Verabredung echter Revokabilität (d. h. hier Rückfall der cedirten