Metadaten : Otto, Georg Ernst: Studien auf dem Gebiete des Bergrechtes

Einleitendes.
Meine  dienstliche  Stellung  legte  mir  die  Pflicht  auf,  das  Bergrecht ¬
  in  seinen  Eigenthümlichkeiten  genauer  zu  verfolgen.  Die
Ergebnisse  meiner  Forschung  haben  mich  hier  und  da  ungemein ¬
  überrascht,  und  ich  halte  sie  für  wichtig  genug,  um  sie
vor  dem  urtheilsfähigen  Publikum  zu  besprechen.  Ich  glaube
in  manchen  Hauptgrundlagen  der  Bergrechtstheorie,  welche  zeither
wie  absolut  Positives,  von  allem  Privatrecht  zusammenhanglos
Abweichendes  und  nur  in  sich  und  aus  sich  selbst  Erklärbares
hingenommen  wurden,  einfache  Consequenzen  aus  dem  Privatrecht
erkennen  zu  dürfen  und  wage  auf  Grund  dieser  Erkenntniß  gewisse
Sätze  umzustürzen,  welche  zeither  als  unantastbare  Dogmen  des
Bergrechts  galten.  Ich  werde  dadurch  vielleicht  heftigen  Kampf
wach  rufen,  Kampf  mit  der  Schule,  die  in  das  Positiv=Gegebene
mühevoll  rationellen  Zusammenhang  hineininterpretirt  hat,  und
Kampf  mit  der  Beschränktheit,  in  deren  Augen  das  Umstürzen
von  Dogmen  überall  als  Cardinalsünde  verdammt  wird.  Allein
die  Wahrheit  darf  den  Kampf  nirgends  und  am  Allerwenigsten
auf  dem  Felde  der  Wissenschaft  fürchten.
Kein  Gebiet  des  sächsischen  und  wohl  auch  des  deutschen
Rechts  hat  sich  nach  meiner  innigsten  Ueberzeugung  in  so  merkwürdiger ¬
  Weise  ausgebildet,  oder  daß  ich  mich  eines  bezeichnenderen ¬
  Ausdrucks  bediene,  so  wunderlich  verbildet,  als  das  Bergrecht.
Die  Hauptschuld  davon  trägt  die  Hartnäckigkeit  und  Zähigkeit,
mit  welcher  die  Bergrechtsverständigen  im  Verein  mit  den  bergbaukundigen ¬
  Männern  seit  Jahrhunderten  an  dem  Althergebrachten,
            
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