Metadaten : Entwurf eines Gesetzbuches über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Bd. 1)

Vorrede.
XXIX
zösische  Civilgesetzbuch  ohne  Marginalien  zur
Hand,  um  zu  sehen,  welche  Mühe  er  hat,
bis  er  in  einem  Kapitel  die  einschlagenden  Artikel ¬
  findet,  und  sich  versichert,  dass  er  alle
einschlagenden  Stellen  gelesen  habe;  selbst
nach  Durchlesung  aller  Artikel  wird  er  nur
mit  besonderem  Studium  die  Regel  von  Einschränkungen, -
  das  Prinzip  von  Folgesätzen
unterscheiden  und  die  Verbindung  aller  Sätze
finden,  welche  sich  bei  einer  zusammenhängenden ¬
  Darstellung  dem  ersten  Blicke  darbiethet. ¬
  Grösserer  Deutlichkeit  wegen  habe  ich
in  jedem  Paragraph  die  verschiedenen  Bestimmungen ¬
  durch  Nummern  unterschieden;
wer  die  Artikelform  vorzieht,  kann  hiernach
jeden  Paragraph  leicht  in  mehrere  Artikel  unter ¬
  einem  gemeinschaftlichen  Marginale  zerlegen. ¬

Nach  Originalität  strebte  ich  so  wenig,
dass  man  bei  manchen  Materien  in  diesem
Entwurfe  nicht  einmal  den  Verfasser  des  Handbuchs ¬
  über  den  gemeinen  Prozess  erkennen
wird.  Bei  legislativen  Arbeiten  steht  der  Verfasser ¬
  auf  einem  ganz  andern  Standpunkte  als
bei  bloss  wissenschaftlichen  Forschungen;  die
            
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