Fränk. und Westph. Grafenkolleg. 163
den am 14 Aug. 1784 gehaltenen Konferenz
abgelegte Kurböhmische Stimme; wovon ich
das wesentliche schon im vorigen Bande angezeigt -
habe. Auf diesen Kurböhmischen Vortrag -
giengen die Aeusserungen der uͤbrigen Gesandtschaften -
theils dahin, daß sie solche ad
referendum nehmen, theils, daß sie sie an
ihre Höfe berichten würden. Einige bezogen -
sich zugleich auf die Mehrheit der Stimmen, -
nach welcher der Konferenzschluß vom
5 Aug. abgefaßt worden sey. Nur Julda,
welchem Thurn und Taxis beitrat, machte
durch seinen Stimmvertretter, den Freiherrn
von Borié, eine Erklärung, in welcher der
Grundsatz, daß „ die gesonderte Conferenzen
„ zum gütlichen gemeinsamen Verneh¬„, -
men geeignet seyen, " anerkannt wurde
und versicherte die Einberichtung des Kurböhmischen -
Vortrags auch aus dem Grunde,
„ weil dem katholischen Religionswesen an der
„ Forterhaltung eines verehrungsvollen guten
„ Einvernehmens mit dem hohen- und unter
„ den katholischen höchst und hohen Ständen
„ mächtigsten Erzhause groß gelegen sey."
Ein Schluß konnte also nicht gefaßt werden; -
hingegen würde in der Kurmainzischen
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Aeus.
Max-Planck-Institut fü