Full text : Teutsche Staatskanzley (Th. 8 (1784))

Fränk.  und  Westph.  Grafenkolleg.  163
den  am  14  Aug.  1784  gehaltenen  Konferenz
abgelegte  Kurböhmische  Stimme;  wovon  ich
das  wesentliche  schon  im  vorigen  Bande  angezeigt -
  habe.  Auf  diesen  Kurböhmischen  Vortrag -
  giengen  die  Aeusserungen  der  uͤbrigen  Gesandtschaften -
  theils  dahin,  daß  sie  solche  ad
referendum  nehmen,  theils,  daß  sie  sie  an
ihre  Höfe  berichten  würden.  Einige  bezogen -
  sich  zugleich  auf  die  Mehrheit  der  Stimmen, -
  nach  welcher  der  Konferenzschluß  vom
5  Aug.  abgefaßt  worden  sey.  Nur  Julda,
welchem  Thurn  und  Taxis  beitrat,  machte
durch  seinen  Stimmvertretter,  den  Freiherrn
von  Borié,  eine  Erklärung,  in  welcher  der
Grundsatz,  daß  „  die  gesonderte  Conferenzen
„  zum  gütlichen  gemeinsamen  Verneh¬„, -
  men  geeignet  seyen,  "  anerkannt  wurde
und  versicherte  die  Einberichtung  des  Kurböhmischen -
  Vortrags  auch  aus  dem  Grunde,
„  weil  dem  katholischen  Religionswesen  an  der
„  Forterhaltung  eines  verehrungsvollen  guten
„  Einvernehmens  mit  dem  hohen-  und  unter
„  den  katholischen  höchst  und  hohen  Ständen
„  mächtigsten  Erzhause  groß  gelegen  sey."
Ein  Schluß  konnte  also  nicht  gefaßt  werden; -
  hingegen  würde  in  der  Kurmainzischen
2  2
Aeus.
Max-Planck-Institut  fü
            
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