Inhaltsverzeichnis : Mayer, Sigmund: ¬Die Aufhebung des Befähigungsnachweises in Österreich

316  Die  versuchte  Reaktion.  Kaiser  Franz  II.  u.  seine  Hofkommerzkommission.
dem  alten  gesetzlichen  Unterschiede  zwischen  Kommerzial-  und
Polizei=  (Lokal=)  Gewerben  fest,  wies  die  Unterbehörden  an,  in
der  zweiten  Kategorie  sich  an  den  Lokalbedarf  zu  halten,  „das
Gewerbe  nicht  zu  übersetzen".  Sie  verhinderte  aber  für  den  Kreis  der
Kommerzialgewerbe  die  Zünfte  insoweit  an  dem  Mißbrauche  ihrer
Macht,  daß  sie  entweder  diese  verpflichtete,  jeden,  der  die  gesetzlichen
Erfordernisse:  Lehr=  und  Gesellenjahre,  nachwies,  aufzunehmen,
oder  die  Behörde  ermächtigte,  einem  solchen  Gesuchswerber  abseits ¬
  der  Zünfte  die  „Befugnis“  zu  erteilen.  Es  war  das  also
keineswegs  eine  „Gewerbefreiheit"  im  heutigen  Sinne,  welche
die  Regierung  beabsichtigte  und  praktizierte.  Sie  hielt  sich  in
den  strengen  Grenzen  des  Gesetzes  und  hatte  dabei  speciell  vom
Wiener  Magistrat,  der  stetig  und  unerschütterlich  auf  Seite  der
Zünfte  stand,  mehr  Unterstützung,  als  ihr  gar  erwünscht  war.
Nirgends  zeigte  sich  aber  deutlicher  als  hier,  daß  die  steifleinenen
Paragraphen  welchen  Gesetzes  immer  nicht  imstande  sind,  den
natürlichen  ökonomischen  Entwickelungsgang  aufzuhalten.  Das
Schema  des  Jahres  1850  zeigt  schon  in  dem  äußeren  Gefüge,
in  der  offiziellen  Einteilung  des  Gewerbes,  daß  auch  schon  vor  1859
der  faktische  Zustand  des  Gewerbewesens  der  der  Gewerbefreiheit
gewesen  ist.  Nicht  nur  zählen  wir  in  dem  Schematismus  des
Jahres  1850  von  ungefähr  600  eigentlichen  Gewerbekategorien
nur  noch  107,  bei  denen  ein  Gewerbevorstand  oder  eine  Repräsen1, ¬
  so  daß  fünf  Sechstel  derselben  ohne  eine
tanz  angemerkt  i
1  Es  sind  die  folgenden:  Anstreicher,  Apotheker,  Bäckermeister,  Bandfabrikanten, ¬
  Bindermeister,  Branntweinschänker,  Brauhäuser,  Bronzearbeiter
Gürtler  und  Falschschmuckarbeiter,  Brunnenmeister,  Buchbinder,  Buchdrucker
Buchhändler,  Büchsenmacher,  Bund-  und  Palatin=Kammerhandlungen  (bürgerliche), ¬
  Bürstenbinder,  Kanalräumer,  Chemische  Produkte,  Chocolademacher
(bürgerliche),  Klaviermacher,  Csizmenmacher,  Decken-  und  Matratzenmacher,
Drechsler,  Dürrkräutler,  Essigsieder,  Färber,  Fischer  (bürgerliche),  Fischkäufler, ¬
  Fleischhauer  (bürgerliche),  Fleischselcher  (bürgerliche),  Fragner  (bürgerliche ¬
  und  befugte),  Frischobsthändler,  Gärtner,  Gastwirte,  Gelbgießer,  Glaser
und  Glashändler,  Glasschleifer,  Gold=,  Silber-  und  Juwelenarbeiter,  Gold¬,
Silber=  und  leonische  Drahtzieher,  Gold=,  Silber=Plättner  und  =Spinner,
Goldschlager  (bürgerliche),  Gold=,  Silber=  und  Perlensticker,  Graveure,
            
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