4.1.11.
Ubegg, System der Kriminal-Rechts-Wissenschaft, als Grundlage zu historisch-dogmat. Vorlesungen über das gem. und Preuss. Crim. Recht. Königberg bei Unzer 1826
Ferd. Carl. Theod. Hepp
Strafrecht.
418
Älbegg (Z. F. H., Dr. u. ord. Prof, kn Breslau)
System der Criminal, Rechts - Wissenschaft, als
Grundlage zu historisch - dogmat. Vorlesungen über
das gem. und Preuss. Crim. Recht. Königsberg bei
Unzer 1826. XLVIII und 466 S. gr. 8. (Preis
3 fl. 36 Kr.)
Vorliegendes Werk des als Schriftsteller rühmlich bekann-
ten Verfassers, soll, wie schon der Titel besagt, nur als Grund-
riß für die eignen Lehrvortrage des Vers, gelten. Aber als sy.
steinatische Anordnung der Strafrechtswissenschaft ist es zugleich
von allgemeinerem Interesse. Vvraufgeschickt ist eine 48 Sei-
ten lange Vorrede, theils um die Zuhörer des Derf. sogleich
aus den richtigen Standpunkt in der Strafrechtswissenschaft zu
stellen', theils aber auch, um vor dem größeren Publicum das
aufgestellte System zu rechtfertigen. Für einen Anfänger möchte
eö indeß schwer seyn, sogleich de» Standpunct, auf welche»
ihn der Derf. stellen will, einzunehmen. Denn er kennt na-
mentlich noch nicht das Verhältniß der Philosophie zum positi-
ven peinlichen Rechte;" am wenigsten jetzt, wo das Studium
der praktischen Philosophie unter den Studirenden leider! im-
mer mehr erkaltet. Eben so muß dem Anfänger das zweite
Element, die Praxis, in ihrem bedeutenden Einfluß auf das
positive peinliche Recht unverständlich fcpn.
In der Vorrede verbreitet sich der Verf. über die verschie-
denen Behandlungsweisen der Strafrechtswissenschaft bis auf un-
sere Zeiten herab, und über die Nachlhcrle und Vortheile, die
sie geäußert haben, und noch gegenwärtig äußern. Dabei kom.
men manche, gewiß beachtungSwerthe, Andeutungen vor. So
g. B. (S. V. u. VI. mit S. 5. Anm.), daß man die Quellen
des röm. Criminalrecht» nicht auf die wenigen Titel befchrän-
4.1.11.
Ubegg, System der Kriminal-Rechts-Wissenschaft, als Grundlage zu historisch-dogmat. Vorlesungen über das gem. und Preuss. Crim. Recht. Königberg bei Unzer 1826
Ferd. Carl. Theod. Hepp
Strafrecht.
418
Älbegg (Z. F. H., Dr. u. ord. Prof, kn Breslau)
System der Criminal, Rechts - Wissenschaft, als
Grundlage zu historisch - dogmat. Vorlesungen über
das gem. und Preuss. Crim. Recht. Königsberg bei
Unzer 1826. XLVIII und 466 S. gr. 8. (Preis
3 fl. 36 Kr.)
Vorliegendes Werk des als Schriftsteller rühmlich bekann-
ten Verfassers, soll, wie schon der Titel besagt, nur als Grund-
riß für die eignen Lehrvortrage des Vers, gelten. Aber als sy.
steinatische Anordnung der Strafrechtswissenschaft ist es zugleich
von allgemeinerem Interesse. Vvraufgeschickt ist eine 48 Sei-
ten lange Vorrede, theils um die Zuhörer des Derf. sogleich
aus den richtigen Standpunkt in der Strafrechtswissenschaft zu
stellen', theils aber auch, um vor dem größeren Publicum das
aufgestellte System zu rechtfertigen. Für einen Anfänger möchte
eö indeß schwer seyn, sogleich de» Standpunct, auf welche»
ihn der Derf. stellen will, einzunehmen. Denn er kennt na-
mentlich noch nicht das Verhältniß der Philosophie zum positi-
ven peinlichen Rechte;" am wenigsten jetzt, wo das Studium
der praktischen Philosophie unter den Studirenden leider! im-
mer mehr erkaltet. Eben so muß dem Anfänger das zweite
Element, die Praxis, in ihrem bedeutenden Einfluß auf das
positive peinliche Recht unverständlich fcpn.
In der Vorrede verbreitet sich der Verf. über die verschie-
denen Behandlungsweisen der Strafrechtswissenschaft bis auf un-
sere Zeiten herab, und über die Nachlhcrle und Vortheile, die
sie geäußert haben, und noch gegenwärtig äußern. Dabei kom.
men manche, gewiß beachtungSwerthe, Andeutungen vor. So
g. B. (S. V. u. VI. mit S. 5. Anm.), daß man die Quellen
des röm. Criminalrecht» nicht auf die wenigen Titel befchrän-