Full text : Handbuch des Civilrechts (2)

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aus  verschieden  *):  das  kleinste  Detail  der
v.  Löhrschen  Schrift  zu  prüfen  ist  nicht
—
*)  Nur  erst  seit  einem  halben  Jahre,  d.  h.  seit.
seiner  Rückkunft  von  Göttingen,
stimmte  Herr  v.  Löhr  überhaupt  und  insonders ¬
  auch  gegen  mich  den  absprechenden  Ton
an.  Bald  trieb  er  die  Anmassung  noch  weiter, ¬
  und  beschuldigte  mich  im  Voraus,  bei
Alt  und  Jung,  eines  Plagiums  seiner  Ideen
über  Culpa.  Nicht  nur  habe  er  mir  früher
diesen  und  jenen  seiner  Gedanken  darüber
eröffnet,  sondern  auch  in  den  Vorträgen  über
die  Pandecten  zu  Göttingen  und  Giesen  seyen
seine  Erfindungen  in  dieserschwierigen  Lehre
benutzt  —  diess  hätte  ich  zeitig  genug  erfahren, -
  um  darüber  Nachricht  einzuholen,  und
ihm  in  dem  Abdrucke  der  Abhandlung  zuvorzukommen. ¬
  Zerbrachen  sich  sogar  schon
Herr  von  Löhr  und  seine  Trabanten  die
Köpfe  mit  Vorschlägen,  wie  im  Falle  einer
Collision,  d.  h.  Identität  der  Abhandlungen
seine  Schöpfersehre  zu  retten  sey  —  risum
teneatis  amici  !!  !  Damals  schwieg  ich  zu  allem ¬
  diesem,  und  musste  auch  dazu  schweigen: -
  Jetzt,  da  die  Widerlegung  so  lächerlicher -
  Calumnien  schon  lange  im  Publicum  ist,
kann  ich  Herrn  von  Löhr  wenigstens  so  viel
offenherzig  gestehen,  dafs  ich  mich  in  der
            
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