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der kollektive Arbeitsvertrag noch nicht im stande ist, in befriedigender -
Weise das Arbeitsverhältnis zu regeln. Ein solches
Resultat bringt er dem Arbeiter deshalb nicht, weil er ihm den
oft unter großen Opfern errungenen Erfolg nicht sichert.
Die Möglichkeit überhaupt, einmal errungene Bedingungen
zu behaupten, besteht zwar, und die Geschichte der Gewerkschaftsbewegung -
bringt dafür viele Beispiele. Das ist dann aber nicht
eine besondere Wirkung des kollektiven Arbeitsvertrages, sondern
der Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften. Die Furcht
vor dem Streik allein, der womöglich noch ungünstig verlaufen
könnte, bewegt in diesem Fall den Arbeitgeber, den kollektiven
Arbeitsvertrag nicht zu kündigen und mit dem neu eintretenden
Arbeiter entsprechende Arbeitsverträge abzuschließen, wozu er
jedoch durch nichts verpflichtet ist. Denn die Dauer der Verpflichtung -
zu Leistung und Gegenleistung entspricht immer der
Dauer des Vertrages, der sie erzeugt. Mit den Verträgen laufen
die Verpflichtungen ab. Einen kollektiven Arbeitsvertrag auf
ein Jahr abschließen, hieße also für die beteiligten Parteien, die
kontrahierenden Arbeiter und den Arbeitgeber, sich für ein Jahr
lang zu Leistungen und Gegenleistungen verpflichten. Erfahrungsgemäß -
ist das aber für das gewerbliche Arbeitsverhältnis auf eine
solche Dauer unmöglich; die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis -
beläuft sich in der Regel höchstens auf 14 Tage. Ist
nun das Machtverhältnis beider Parteien so, daß der Unternehmer
offenbar der Stärkere ist, so kann er das Arbeitsverhältnis kündigen -
und erklären, zu den bisherigen Bedingungen nicht weiter
arbeiten zu lassen; und die Arbeiter müssen sich das gefallen
lassen. — Wenn man die Berichte und Protokolle der Gewerkschaften -
durchsieht, stößt man immer wieder auf die Klage,
daß im Kampf errungene Besserungen allmählich wieder verlorengegangen -
seien.
Liegt die Überlegenheit des Arbeitgebers
aber nicht so klar zu Tage, so wird es, wenn die Arbeiter nicht
doch sich mit schlechteren Bedingungen zufriedengeben wollen,
also bestenfalls zum Kampf kommen. Die Macht beider Parteien
wird aber von einer Reihe von Umständen ununterbrochen
beeinflußt: von der Konjunktur, von Veränderungen im Betriebe,
dem augenblicklichen Stadium in der Produktion, der Vollkommenheit -
der Berufsorganisation u. s. w. Alle diese Faktoren