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ve, und aus einer Negative eine Affirmative zu machen
wissen? — — Die Auslegung und Anwendung der Gesetze, ¬
rücksichtlich der beyden problematischen Sätze, mit
denen wir es hier zu thun haben, ist, so wie immer, nicht
möglich, ehe man darüber mit sich einig ist, was man
in den Gesetzen suchen muß, und was man darinnen finden -
kann. Die Realität des einen oder andern jener problematischen ¬
Sätze wird daher durch kein positives Gesetz
nachgewiesen werden können, so lange jener Punct des
Einverständnisses nicht gefunden ist. - Ob es mir gelungen ¬
ist, ihn in diesem Versuch zu treffen und bemerklich ¬
zu machen, dieß sey dem Urtheile und der Ueberzeugung =
des sachverständigen Lesers überlassen.
XIX.
Uebergang zu dieser Entscheidung.
Wenn Weber behauptet: daß der Beweis einer Negative ¬
direct und indirect geführt werden könne --; so
kömmt nun freylich zuvörderst Alles auf den Sinn dieser
Behauptung an. Irre ich mich nicht, so soll mit jener
Behauptung nicht mehr und nicht weniger gesagt seyn,
als: Es kann bewiesen werden, daß Etwas- eine Thatsache, =
eine Eigenschaft - nicht sey*).
*) Er sagt z. E. S. 196. N. 11. a. a. O. „Jeder streitende
„Theil ist schuldig, seine Anträge zu rechtfertigen. Sind also
„diese von ungewissen Thatsachen abhängig, so versteht es
„ sich von selbst, daß er den Beweis der letztern, sie moͤgen
„in Bejahungen oder Verneinungen bestehen, führen muß.
Ferner S. 192. „Personen, die durch ihre Eegenwart bey