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Der Pfälzische Viehversicherungsverein zu Speyer hat nur in einem Jahre bei
Pferden und zweimal bei Rindvieh Nachschußprämie erheben müssen.
Ohne Nachschüsse für das Jahr 1900 sind ausgekommen:
Norddeutsche V.=G. zu Altona
Badische Pferde=V.=G. zu Karlsruhe
Pfälzischer V.=V. zu Speyer
Stuttgarter Pferde=V.=G. zu Stuttgart.
Nachschüsse wurden im Jahre 1900 erhoben in Prozenten der Vorprämie bei
3,2
Central=Viehvers.=Verein
zu Berlin
83
Veritas V.=V.=G.
„ Berlin
V.=V.=B. v. 1861
Berlin
30,5
Hallescher V.=V.
„ Halle
Rheinische V.=G.
15,2
„ Köln
V.=G. a. G.
Krakow
120
"
Lübeck
Allgem. Dtsch. V.=G.
Oldenburger V.=G.
nicht zu ermitteln
„ Oldenburg
Perleberger V.=G.
7,9 %
Perleberg
V.=G. a. G.
92,5
Plau.
V.=G. a. G.
Schwerin
14
Priegnitzer V.=G.
45,5
„ Wittenberge
Von der Altenburger Pferde=V.=G. zu Altenburg, der Dtsch. V.=G. a. G. zu
zu Quedlinburg lagen bis zur Drucklegung dieses
Plau und dem Harzer V.=V
auf diese bei der SpecialBogens ¬
die Rechnungsergebnisse nicht vor, weswegen
besprechung der genannten Gesellschaften zurückgekommen werden wird.
b) Dauer.
Die Dauer der Versicherungsgesellschaften ist auf bestimmte Zeit
nicht beschränkt.
c) Ausdehnung.
Das Ausdehnungsgebiet ist bei den einzelnen Gesellschaften naturgemäß
verschieden. Auf welche Theile des Reiches bezw. Bundesstaaten sich das Geschäftsgebiet ¬
erstreckt, ist bei der Spezialbesprechung der einzelnen Gesellschaften angegeben:
d) Art und Umfang der Versicherung.
Art und Umfang der Versicherung ist bei den einzelnen Gesellschaften ebenfalls
verschieden. Diese ersetzen meistens den Schaden, der ohne Verschulden des Versicherten, ¬
durch den Tod oder nothwendig gewordenes Tödten der versicherten Thiere
entstanden ist, mag der Tod durch Seuchen, sofern für diese nicht aus öffentlichen
Mitteln Entschädigung gewährt wird, durch andere Krankheiten, sonstige Unglücksfälle, ¬
soweit solche nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ganz oder
theilweise ausgenommen werden, herbeigeführt oder das Tödten nothwendig
geworden sein.
Für welche Vorkommnisse und unter welchen Bedingungen die einzelnen
Versicherungsanstalten Versicherung gewähren und welche Thiere bezw. welche Krank¬