Metadaten : Zeitschrift für Rechtsgeschichte (Bd. 3 (1864))

über die Juttanische Cdictsredaktion.

S

Erster Abschnitt.
Charakter des Jutianifchen Edicts.
IV.
Es wurde schon oben als ein besonderer Grund der relativen
Vernachlässigung des Edicts bezeichnet, daß man die Bedeutung
der Julianischen Edictscomposition unterschätzt und verkannt, ja daß
man sie mit einer andern Arbeit Julians verwechselt habe.
Es bedarf daher vor Allem der Feststellung ihres EharacterS.
Hugo hat ihr bekanntlich eine rein wissenschaftliche Bedeutung
beigelegt und folgerichtig geläugnet, daß sie nach irgend einer Seite
Epoche gemacht habe: Hadrians Antheil und die nicht wegzuläug-
nende Senatssanction wird auf eine Widmung an den Kaiser oder
eine Empfehlung an die neu ernannten Eonsularen oder an die
Unterrichtsanstalten eingeschränkt. Der ursprüngliche Titel sollte
Edictum schlechthin, oder Edictum Hadriani oder ad Hadrianum
gelautet haben, Julian's Name erst von den Eompilatoren Justi-
nian's zugesetzt und die Eomposition des Edicts, welche dem Julian
zugeschrieben wird, einzig von der wissenschaftlichen Gliederung des
Stoffs in seinen Digesten zu verstehen sein.
Die Grundlage dieser Hugo'schen Hypothesen bildet jenes
merkwürdige Excerpt, welches die Eompilatoren unter der Ueber-
schrift Julianu8 libro I. ad Edictum an die Spitze des Pandekten-
titels de his qui notantur infamia gestellt haben. Es enthält
ein langes Verzeichniß der Personen, welchen der Prätor wegen
Bescholtenheit für Jeden vor Gericht auszutreten verbietet: wenig-
stens großen Theils mit dem Verzeichniß Derer übereinstimmend,
welche die Julische Gemeindeordnung aus gleichem Grunde vom
Gemeinderath ausschließt. Eiugeleitet wird es Statt des üblichen
Praetor ait mit den Worten Praetoris verba dicunt. Ein Com-
mentar ist nicht beigefügt. Erft die folgenden Bruchstücke des
Titels entlehnen ihn dem sechsten Buch des Ulpian ad Edictum.
So Viel ist ohne Weiteres klar, daß hier ein Bruchstück der
Julianischen Edictsredaction nicht zu suchen ist. Diese war kein
Commentar ad Edictum, sondern das Edict selber, sie zerfiel nicht
in Bücher, sondern zuoberst in Titel und dann in Clauseln oder
Edicte, sie enthielt noch weniger der Bücher mehrere: denn sie
selbst war, wie das Publicationspatent der Pandekten wiederholt

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