Metadaten : Darstellung der in den preußischen Gesetzen über die Ehescheidung unternommenen Reform

Einleitung.
wenn  eine  innere  Zustimmung  der  Wohlgesinnten  und  Wahrheitsuchenden ¬
  ergänzend  und  unterstützend  hinzutritt.  Eine
solche  Zustimmung  aber,  wenigstens  annähernd  und  fortschreitend, ¬
  zu  erlangen,  dürfen  wir  die  Hoffnung  nicht  aufgeben, ¬
  wie  sehr  auch  die  lebhafte  Aufregung  hindernd  entgegen ¬
  treten  möge,  wodurch  dieser  Gegenstand  zu  einer
Parteifrage  geworden  ist.
Es  ist  zu  hoffen,  daß  die  gegenwärtige  Darstellung
dazu  beitragen  werde,  diesen  wünschenswerthen  Zweck  zu
befördern.  Es  ist  schon  erwähnt  worden,  daß  hier  der
Gegensatz  der  Meinungen  nicht  als  ein  blos  zufälliger  zu
betrachten  ist,  sondern  daß  er  mit  den  inneren  Schwierigkeiten ¬
  der  Sache  selbst  in  Zusammenhang  steht.  Daher
konnte  es  nicht  fehlen,  daß  dieser  Gegensatz  auch  in  den
ernsten  und  sorgfältigen  Berathungen,  woraus  die  vorliegenden ¬
  Entwürfe  hervorgegangen  sind,  auf  das  Vielseitigste ¬
  geltend  gemacht  und  durchgestritten  worden  ist.  Da
nun  die  gegenwärtige  Darstellung  dazu  bestimmt  ist,  von
dem  Gang  und  Erfolg  jener  Berathungen,  also  von  der
Vermittelung,  zu  welcher  dieselben  geführt  haben,  Nachricht
zu  geben,  so  wird  sie  ein  Bild  desselben  Gedankenprozesses ¬
  darstellen  muͤssen,  zu  welchem  auch  jeder  Einzelne  genöthigt ¬
  ist,  der  sich  um  die  Erkenntniß  der  Wahrheit  in
dieser  Sache  redlich  bemüht.  Auf  diesem  Wege  wird
also  ein  ähnlicher  Vortheil  erlangt  werden  können,  wie
der,  welcher  durch  öffentliche  Verhandlung  in  legislativen
Versammlungen  bezweckt  wird.
Es  wird  nun  darauf  ankommen,  die  Gesichtspunkte
mehr  im  Einzelnen  zu  erwägen,  von  welchen  schon  oben
bemerkt  worden  ist,  daß  sie  in  gesetzlichen  Bestimmungen
über  das  Eherecht  Anerkennung  und  Beachtung  in  Anspruch ¬
  zu  nehmen  haben.  Sie  sind  so  ausgedrückt
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer