Volltext : Tome Premier (1)

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Neran  stürzet  alle  dijenigen  ins  Elend,  di  so
unglüklich  sind,  von  im  vertreten  zu  werden.
Rechtlib  hingegen,  der  würdige  Prister  der
Gerechtigkeit,  welcher  seine  Rechtsgelertheit
durch  seine  Beredsamkeit  würksam,  und  beides
durch  seine  Rechtschaffenheit  schäzbar  machet  |
ist  eine  sichere  Zuflucht  bedrängter  Rechtenden.
Und.  dennoch  besizzet  Neran  würklich  alle
Eigenschaften  eines  gründlichen  Rechtsgelerten. -
  Er  weis  den  Grund  der  Gesezze,  und
hat  das  Recht  aus  den  Quellen  selbst  geschöpfet. -
  Er  ist  mit  dem  Altertume  und  mit  den
Sprachen  deselben  bekannt.  Er  hat  di  G=  |  |
schichte  der  Rechtsgelertheit  in  iren  ganzen
Umfange  innen.
Er  kennet  di  besonder  |  |
Verbindungen  des  Landes,  hat  eine  scharfe
Beurteilungskraft,  vile  Arbeitsamkeit  und  eine
ware  Erlichkeit.  Aber  weil  er  di  Nächte  mit
Ulpianen  und  Trebonianen  durchwachet,  und  d
sich  in  seiner  Muttersprache  ni  versuchet,  oder
doch  nicht  anders  als  nach  dem  Muster  verlegener -
  Praktiker  versuchet  hat:  so  mangelt
im  di  Gabe,  seine  Gedanken  ordentlich
zu  entwerfen,  deutlich  zu  machen,  und  dis
macht  alle  seine  übrigen  schönen  Eigenschaften
gänzlich  unbrauchbar;  durch  einen  verwirten
Vortrag  macht  er  auch  di  offenbaren  Rechte
seiner
—
Max-Planck-Institut  für
Universitätsbibliot!
von:
europäische  Rechtsgeschichte
Augsburg
            
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