242 VI. Der Kapitalismus und die Passivität der Landwirthschaft.
bilität des Grund und Bodens, jene sind Produktivschulden und repräsentiren ¬
die Stetigkeit des Wirthschaftsobjektes, denn je nachdem ihre
Verbindung mit dem Boden ist, werden sie so sehr mit dessen Natur
eins, daß sie nie den Kapitalwerth zurück geben, sondern nur eine bessere
Rente gewähren. Wo es sich nicht um Meliorationen handelt, die
neben der bisherigen Rente von dem betreffenden Objekte nicht nur
den Zins von dem Meliorationskapital, sondern darüber hinaus
noch einen weiteren Gewinn abwerfen sollen, mittelst dessen das zur
Melioration aufgewendete Kapital wieder getilgt wird, oder wo es sich
gar um Meliorationen handelt, die sich auf eine mit der Landwirthschaft ¬
verbundene Industrie beziehen: da kann das erforderliche Kapital
recht wohl geborgt werden, aber doch nur in der Voraussetzung, daß
der Besitz nicht bereits durch Erb- oder Restkaufgelder übermäßig belastet ¬
ist. Der Besitzer eines an sich schon verschuldeten Gutes wird sich
meistens aller Meliorationen enthalten müssen.
dem Landbewirthschafter zufließen und sind daher stets unproduktiv. Die Metamorphose ¬
aber, die sich Gamp zurecht legt, indem er getilgte Kaufgeldreste
wieder verbüchern lassen will, wenn der Eigenthümer das Grundstück weiter verkauft, ¬
diese Metamorphose vollzieht sich nur in der Einbildung. Entweder sind
die getilgten Theile der Kaufgelder gelöscht und dann weiß ich nicht, wie eine
Obligation zum bücherlichen Eintrag gelangen soll ohne Schein-Geschäft, oder
aber sie sind nicht gelöscht und dann wird sich der ehemalige Gläubiger nicht
herbeilassen die bereits empfangenen Abschlagszahlungen zurück zu geben, um
den Beweis liefern zu helfen, daß Restkaufgelder in der Werthsteigerung auch
produktiv sein können, ohnehin wären es keine Restkaufgelder mehr. Geschähe
das aber doch, was dann? So bekäme der Besitzer, welcher das Grundstück
weiter verkaufen will, seine getilgten Schuldraten zurück und geht
damit fort. Hat dann aber der neue Käufer produktive Rest=Kaufgelder auf
seinem Grundstück stehen? Gerade so verhält es sich mit dem Einwand, daß
Restkaufgelder produktiv seien, wenn ein Besitzer im Falle des Verkaufs seines
Gutes Meliorationskosten, die er schon getilgt habe, in der ursprünglichen Höhe
als Kaufgeldreste stehen ließ. Das sind reine Wortspielereien, denn mag der
Vorbesitzer in dem stehen bleibenden Theile des Kaufgeldes diesen oder jenen
Repräsentanten sehen: für den Käufer, der das gekaufte Gut seinem vollen
Ertragswerthe nach in Kaufgeld umsetzt, ist er Restkaufgeld und als solches für
ihn nicht produktiv, sondern konsumtiv. Etwas anderes wäre es, wenn ein Gut
um den Preis, den der Eigenthümer dafür zahlte, gekauft und die von ihm
eingewendeten Meliorationskosten, neben jenem Kaufgelde stehen gelassen
würden. Herr Regierungsrath Gamp wird aber einräumen, daß er es dann
nicht mehr mit Restkaufgeldern zu thun hat, sondern mit einer Meliorationsentschädigung. ¬