Full text : Tome Premier (1)

504  Jrrung  zwischen  Cost.  u.  Würtemberg
nita  ausgestellet  worden,)  die  von  Uns  beschehene -
  Monita  beyzufügen  nicht  gestattet.
24.)  So  gar  (als  Wir  verlangt,  eben=  |  |
gesagtem  Concluso  19.  nur  den  Hergang  der
Session  vom  23ten  Aprilis  relative  zu  inseriren,) -
  so  hat  auch  hiezu  die  Hochfürstl.  Würtembergische -
  Gesandschafft  sich  nicht  einversteben -
  wollen.
25.)  Hat  Sie,  Gesandschafft,  wieder  al=  |  |
bißherigen  Creyß=Brauch,  in  die  Dictatur  mit
einlauffen  lassen,  ein  gewisses  Scriptum  von
höchster  Wichtigkeit,  den  69ger  Fuß  betreffend, -
  da  jedoch  solches  weder  bey  dem  Ausschreib=Amt, -
  weder  bey  dem  Convent  jemahln
vorgekommen.
Und  dieses,  Gnädigster  Fürst  und  Her  |  |
seynd  diejenige  facta,  welche  von  offtgesagt=Hochfürstl. -
  Würtemberg.  Gesandschafft  aus=  |  |
geübet  worden;  Und  ob  gleich  solche  Eure
Hochfürstl.  Gndn.  aus  denen  von  Uns  nach
einander  gehorsamst=erstatteten  Relationibus
vorhin  bekandt  seyn;  So  haben  Wir  jedennoch -
  solche  hie  kürtzlich  zusammen  ziehen,  und
dabey  unterthänigst  erinnern  sollen,  wie  daß
zum  öffentlichen  Ausbruch  aller  Verdrießlich  |
keiten  und  Verwirrung  der  erstere  Anfang
von  der  Hochfürstl.  Würtemberg.  Gesand=  |  |
schafft  dadurch  gemacht  worden  sey,  daß  selbige -
  obangeführter  maßen,  unterm  18ten  April.
uns  das  Spatium  deliberandi  nicht  allein  via
fact
Max-Planck-Institut  für
            
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