Objekt : Vermischte Schriften (5)

LV.  Reform  der  Gesetze
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Einleitung.
Seitdem  in  Folge  der  Reformation  die  Möglichkeit
einer  vollständigen  Scheidung  der  Ehe  durch  richterlichen ¬
  Ausspruch  anerkannt  worden  war,  bildeten
sich  die  Bedingungen  und  Gränzen  dieser  Möglichkeit
durch  die  Gesetzgebung  der  evangelischen  Länder  in
Deutschland  ziemlich  gleichmäßig  aus,  und  selbst  die
Praxis,  wenngleich  hier  und  da  etwas  mehr  oder
weniger  streng,  erhielt  sich  dennoch  im  Laufe  von
zwei  Jahrhunderten  im  Ganzen  und  Großen  gleichförmiger, ¬
  als  man  hätte  erwarten  mögen.  Diese
Gleichförmigkeit  erklärt  sich  großentheils  daraus,  daß
..
man  gleich  Anfangs,  auf  den  Grund  von  Ausprüchen ¬
  der  heiligen  Schrift,  zwei  Scheidungsgründe,
den  Chebruch  und  die  bösliche  Verlassung,  anerkannt ¬
  hatte,  an  welche  sich  das  gesammte  Scheidungsrecht ¬
  durch  analoge  Fortbildung,  mit  mehr  oder
*weniger -
  Consequenz  ansetzte.
            
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